12700 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2011
Wiesbaden – Die Gerichte in Deutschland haben im Jahr 2011 in rund 12 700 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet, weil eine Gefährdung des
Kindeswohls anders nicht abzuwenden war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das gegenüber dem Jahr 2010 ein leichter Rückgang um knapp 50 Fälle (- 0,4 %). In rund 9
600 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.
Rechtsgrundlage für den Sorgerechtsentzug ist Paragraf 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein
Jugendamt wurde in rund 1 900 Fällen (20 %) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de im Bereich Publikationen unter dem Suchbegriff “Sorgerecht 2011″
verfügbar.
Die Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit weiteren Zusatzinformationen und -funktionen, ist im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/presseaktuell zu
finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Ulrike Steffes-Ollig, Telefon: (0611) 75-8167, www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de
Entzug der elterlichen Sorge 2009 12200 mal angeordnet.
Wiesbaden (ots) – Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2009 in rund 12 200 Fällen den vollständigen oder teilweisen
Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.
Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist Paragraf 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In rund 9 500 Fällen übertrugen die Gerichte das
Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.
Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein
Jugendamt wurde in 2 300 Fällen (24%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu
treffen.
Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug ist deutschlandweit gegenüber 2008 leicht zurückgegangen (- 0,7%). In den einzelnen Bundesländern gab es dagegen teilweise
gravierende Veränderungen. Rückgängen zwischen 25% und 36% in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Berlin stehen Anstiege zum Beispiel in Bayern (14%), Schleswig-Holstein (16%),
Brandenburg (18%) und dem Saarland (31%) gegenüber.
Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen unter dem Suchwort ” Sorgerecht “.
Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
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Dorothee von Wahl,
Telefon: (0611) 75-8167,
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