Verfassungsverstoß aus Art. 2 Abs. 1 GG?

Meldegesetz kippen

Ärger um neues Gesetz

Ämter dürfen persönliche Daten verkaufen

Berlin - Jeder hinterlässt beim Meldeamt persönliche Daten. Was nicht alle wissen: Sie werden auch von Adresshändlern für Werbung genutzt. Ein neues Gesetz soll den Zugriff erleichtern.

Die Opposition will das vom Bundestag beschlossene neue Meldegesetz im Bundesrat kippen - es würde Adresshändlern den Zugriff auf persönliche Daten bei den Bürgerämtern erleichtern. “Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft“, sagte SPD-Parteichef Sigmar Gabriel der “Süddeutschen Zeitung“ (Samstag). Auch Grüne und Linkspartei kündigten am Samstag Widerstand an. Die Länderkammer will im Herbst über das Meldegesetz beraten. In Kraft treten soll es 2014.

Die Regierungsfraktionen hatten es Ende Juni ohne Aussprache im Bundestag beschlossen. Es sieht vor, dass die Ämter Daten wie Name und aktuelle Anschrift zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen weitergeben dürfen, ohne dass die Bürger dem zustimmen müssen.

Die Verbraucher können zwar - wie bisher - schriftlich beim Amt Widerspruch einlegen. Eine Ausnahmeregelung im neuen Gesetz weicht das Widerspruchsrecht allerdings auf: Es gilt nicht, wenn die Informationen aus den Ämtern an Adressdateien nur dazu dienen, bereits vorliegende Daten zu bestätigen oder zu korrigieren - was regelmäßig der Fall sein dürfte. Dann bleibt nur, direkt beim Unternehmen zu widersprechen. Dafür müssen die Bürger erst einmal beim Meldeamt in Erfahrung bringen, an wen die Daten überhaupt weitergegeben werden.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast warf Schwarz-Gelb vor, den Daten- und Verbraucherschutz hintenanzustellen, um “eine Klientelgruppe und deren Profitinteressen“ zu bedienen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte, die Daten dürften nur dann an Dritte weitergegeben werden, wenn der Bürger dem zugestimmt habe oder ein gesetzlicher Auskunftsanspruch vorliege. Matthias Höhn, Bundesgeschäftsführer der Linken, sprach von einer “gesetzlich verankerten Absage an das grundlegende Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung“.

 

Das neue Recht ermögliche “den privaten Handel mit vom Staat zwangsweise erhobenen Daten in großem Stil“, kritisierte Schleswig-Holsteins Landes-Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert in der “Süddeutschen Zeitung“. Sein bayerischer Kollege Thomas Petri forderte die Staatsregierung in München auf, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen.

 

Quelle

 

Siehe auch BVerfGE 65, 1 ff.