Familienrecht - Umgangsrecht - Einschränkung -
Im Namens des Volkes
Familienrecht
Stichworte
- Umgangsrecht
- Einschränkung
Gericht
- OLG
- Köln
Typ der Entscheidung
- Urteil
- Beschluss
Datum der Entscheidung
13.10.1999
Geschäftszeichen
10 UF 177/99
Fundstelle:
DRsp Nr. 2000/8663
Weitere Fundstellen
FamRZ 2000, Seite 1109
Rechtsquelle
BGB § 1684
1. Erlaubt die Kindesmutter, bei der ein gemeinsames Kind der Parteien seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem Kindesvater Umgangskontakte mit dem Kind lediglich in Anwesenheit der Kindesmutter, so stellt dies eine Einschränkung des Umgangsrechts dar.
2. Die Einschränkung des Umgangsrechts des Kindesvaters mit seinem sechsjährigen Kind kann nicht alleine mit der Äußerung des Kindes, den Vater nicht mehr sehen zu wollen, begründet werden. Stehen die Interessen des Kindes in derartigen Fällen mit denen der Kindeseltern in erheblichem Gegensatz, ist in aller Regel gemäß § 50 FGG ein Verfahrenspfleger für das Kind zu bestellen.
Raum für weitere Eintragungen
FamRZ
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht, Erbrecht, Verfahrensrecht, Öffentlichem Recht