Familienrecht - Umgangsrecht - Einschränkung -


Im Namens des Volkes

 

Familienrecht

 

Stichworte

- Umgangsrecht

   - Einschränkung

 

Gericht

- OLG

  - Köln

 

Typ der Entscheidung

- Urteil

- Beschluss

 

Datum der Entscheidung

13.10.1999

 

Geschäftszeichen

10 UF 177/99

 

Fundstelle:

DRsp Nr. 2000/8663

 

Weitere Fundstellen

FamRZ 2000, Seite 1109

 

Rechtsquelle

BGB § 1684

 

1. Erlaubt die Kindesmutter, bei der ein gemeinsames Kind der Parteien seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem Kindesvater Umgangskontakte mit dem Kind lediglich in Anwesenheit der Kindesmutter, so stellt dies eine Einschränkung des Umgangsrechts dar.

 

2. Die Einschränkung des Umgangsrechts des Kindesvaters mit seinem sechsjährigen Kind kann nicht alleine mit der Äußerung des Kindes, den Vater nicht mehr sehen zu wollen, begründet werden. Stehen die Interessen des Kindes in derartigen Fällen mit denen der Kindeseltern in erheblichem Gegensatz, ist in aller Regel gemäß § 50 FGG ein Verfahrenspfleger für das Kind zu bestellen.

 

Raum für weitere Eintragungen

 

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FGG § 50 a.F.

FamFG § 158 n.F.