Heiko Nijak - Jugendamt Dortmund - Sachverständige -

Nie wieder Heiko Nijak vom Jugendamt Dortmund als Sachverständiger

 

Institut für lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht


Heiko Nijak

 

1. Arbeitgeber

Stadt Dortmund

- Jugendamt Dortmund/Allgemeiner Sozialer Dienst -

Heiko Nijak

Diplom - Sozialarbeiter
Ostwall 64
DE - 44135 Dortmund
Telefon Festnetz  +49 (0) 231 50 -          0
Telefaxanschluss +49 (0) 231 50 - 24749
E - Mail - Adresse
jugendamt@dortmund.de

hnijak@stadtdo.de

heiko.nijak@web.de
Homepage
jugendamt.dortmund.de


Heiko Nijak auf Facebook

 

Herr Heiko Nijak arbeitet offenbar hauptamtlich im Jugendamt der Stadt Dortmund/Leitung des Bereichs Pflegekinder.

 

2. Nebentätigkeit als Sachverständiger (= SV) in familiengerichtlichen Verfahren

Heiko Nijak

Dipl. Sozialarbeiter

Steinbergweg 15 

DE - 46514 Schermbeck
Telefon Festnetz  +49 (0) 2853 -   6042638

Telefaxanschluss +49 (0)

- Keine Angaben -
Telefon Mobil         +49 (0)    151 - 11201918

E - Mail - Adresse 

heiko.nijak@web.de

Homepage

http://www.loesungsorientierte-arbeit.de/impressum.htm

 

3. Verantwortlich für die Ausbildung in Höhe von 6.500,00 €
Prof. Dr. Uwe Jopt
Dr. Katharina Behrend
Sauerstr. 10
DE - 32657 Lemgo
Telefon Festnetz  +49 (0) 5261 - 934 911
Telefaxanschluss +49 (0) 5261 - 934 259
E - Mail - Adresse

info@loesungsorientierte-arbeit.de

Homepage

http://www.loesungsorientierte-arbeit.de/impressum.htm

Impressum

Prof. Dr. Uwe Jopt
Dr. Katharina Behrend

 

4. Weitere Personen unter der gleichen Anschrift wie Heiko Nijak:

Susanne Schöps
Diplompsychologin
Steinbergweg 15
DE - 46514 Schermbeck
Telefon Festnetz  +49 (0) 2853 - 6042638

Telefaxanschluss +49 (0)

- Keine Angaben -
Telefon Mobil         +49 (0)   163 - 2803620

E - Mail - Adresse - Keine Angaben -

Homepage

http://www.loesungsorientierte-arbeit.de/impressum.htm


5. Vorstand des SV-Schermbeck - Abteilung Jugend
Beisitzer
Heiko Nijak    
xxx@sv-schermbeck.de

Raum für weitere Eintragungen

 

Bundesverfassungsgericht

rügt Gutachten

als verfehlt und sachfremd
    und stärkt damit die Erziehungsrechte der Eltern

 

Die Entziehung der elterlichen Sorge ist nur dann zulässig, wenn das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind bereits geschädigt wurde oder mit ziemlicher Sicherheit geschädigt werden wird. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 19.11.2014 entschieden und seine strengen Anforderungen an die Entziehung des Sorgerechts bekräftigt. Wolle sich das entscheidende Gericht auf ein Sachverständigengutachten stützen, müsse es dieses sorgfältig würdigen und eventuelle Zweifel an der Verwertbarkeit ausräumen - 1 BvR 1178/14 -

 

Das Bundesverfassungsgericht hat den Erziehungsrechte der Eltern massiv gestärkt. Zugleich macht es in einer Entscheidung

 

Beschluss der 1. Kammer
                   des Ersten Senats
                   des Bundesverfassungsgerichts
                   vom 19. November 2014
                    - 1 BvR 1178/14 -

 

deutlich, dass sich die vorhergehenden Instanzen auf ein zweifelhaftes Gutachten gestützt hätten, ohne dies zu begründen.

Vgl. dazu die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Beschluss der 1. Kammer
                   des Ersten Senats
                   des Bundesverfassungsgerichts
                   vom 19. November 2014
                    - 1 BvR 1178/14 -

 

Vorinstanz

Verfahren Zweiter Instanz

 

Oberlandesgericht (= OLG)

- Hamm


Beschluss des 6. Familiensenats

                   des Oberlandesgerichts Hamm
                   vom 6. Februar 2014 -
                   - II-6 UF 177/13 -

 

Verfahren Erster Instanz

Amtsgericht (= AG) - Paderborn


Beschluss des Amtsgerichts Paderborn - Familiengericht -
vom 17. September 2013
- 84 F 34/13 -

 

Weitere Quellen

1.

2.

3.

4.


Fehlerhafte Gutachten bei Familiengerichten

 

ARD - Fakt vom 20.01.2015

Filmlänge            05:47 Min.

Verfügbar bis    20.01.2016

Wenn Richter darüber entscheiden, ob einer Mutter ihr Kind weggenommen wird, tun sie das häufig auf Grundlage von Experten-Gutachten. Doch diese sind oft nicht sehr aussagekräftig.

Quelle

http://mediathek.daserste.de/FAKT/Fehlerhafte-Gutachten-bei-Familiengerich/Das-Erste/Video?documentId=25981886&topRessort=tv&bcastId=310854

 

 

Teil I.

 

Gutachten für Familiengerichte häufig mangelhaft Ministerium will Standards für Gutachten einführen


Das Bundesjustizministerium will schärfere fachliche Anforderungen für Experten-Gutachten in Familienstreitigkeiten formulieren. Der Parlamentarische Staatssekretär des Ministeriums, Christian Lange, sagte dem ARD-Magazin FAKT auf Anfrage, das Ministerium wolle "so schnell wie möglich" auf eine gesetzliche Regelung für Qualitätsstandards von Gutachten hinarbeiten, die von Familiengerichten in Auftrag gegeben werden. Zwar könne man derzeit nicht sagen, wann solche Standards vorliegen werden. "Aber ich kann Ihnen sagen, wir tun alles, damit es so schnell wie möglich geht", sagte Lange.

 

Für Prozesse vor Familiengerichten werden pro Jahr in Deutschland rund 7.500 Gutachten angefertigt. Über die Auswahl der Gutachter entscheiden die Richter.


Pro Jahr werden in Deutschland im Zusammenhang mit Verhandlungen vor Familiengerichten rund 7.500 Gutachten angefertigt, in denen es beispielsweise um die Beurteilung von Eltern-Kind-Beziehungen oder die Fähigkeit von Eltern geht, ihre Kinder zu erziehen. Diese Gutachten sind häufig Grundlagen für Entscheidungen von Gerichten. In einer aktuellen Studie haben Wissenschaftler der Fernuniversität Hagen allerdings festgestellt, dass mehr als die Hälfte der Gutachten für Familiengerichte Mängel aufweisen. Nur eine Minderheit erfülle die fachlich geforderten Qualitätsstandards.


Der Deutsche Richterbund zeigte sich diesbezüglich auf Anfrage von FAKT selbstkritisch. Man überlege derzeit, wie man in Zukunft verhindern könne, dass Urteile auf Grundlage mangelhafter Gutachten gefällt würden, sagte Präsidiumsmitglied Joachim Lüblinghoff.


Teil II.

 

Der Diplom-Sozialarbeiter Heiko Nijak wird am 11.07.2013 von Frau Stieler - Richterin am Amtsgericht Duisburg - 57 F 97/13 - als Sachverständiger ernannt. Er soll auf eine einvernehmliche Lösung hinarbeiten. Im Fall eines Scheiterns soll er ein schriftliches Sachverständigengutachten erstatten, u.a. zu der Frage, "ob und wenn ja, für welchen Zeitraum ein zeitweiser oder dauerhafter Ausschluss des Umgangsrechts des Kindesvaters aus Gründen des Kindeswohls zwingend erforderlich ist."


Für 85,00 € die Stunde wird sich Diplom-Sozialarbeiter Heiko Nijak ganz sicher ordentlich ins Zeug legen. Die Honorarsätze in der freien Jugendhilfe liegen bei 20 bis 25 €, da ist die Arbeitsunlust gewissermaßen vorprogrammiert.


Und wenn es Herrn Diplom-Sozialarbeiter Heiko Nijak schicklich erscheint, den Vater und dessen Kinder dauerhaft zu trennen, selbstverständlich nur aus "Gründen des Kindeswohls", dann wird er Richterin Stieler die passende Steilvorlage liefern.


Doch vorher mal im Gesetz nachlesen, kann sicher nicht schaden:


§ 1684 - Umgang des Kindes mit den Eltern - BGB


(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.


(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.


(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.


(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

 

Verfassungsgrundsätze

GG, Art. 79 Abs. 3

GG, Art. 20 Abs. 3

GG, Art.   1 Abs. 3

 

Siehe auch Strafrecht

StGB, §   138 Abs. 1

StGB, §§   81

StGB

 

Grundsatz der Verhältnismäßigkiet

GG, Art. 2 Abs. 1

GG, Art. 20 Abs. 3

 

Familienrecht

GG, Art. 6 Abs. 2 Satz 1

iVm

EMRK, Art. 8 Abs. 2

UN-KRK

 


Teil III.

 

Trauriges Kind sitzt auf dem Bett


Mangelhafte Gutachten

 

Ein amtliches Dokument

 


Über das Sorgerecht für ein Kind entscheidet das Familiengericht meist auf der Grundlage familienpsychologischer Gutachten. Dabei folgen die Richter fast immer deren Empfehlungen - und genau hier liegt das Problem: Denn mindestens jedes zweite Gutachten ist fehlerhaft, kritisieren Wissenschaftler seit langem. Wie kommt das? Was taugen diese Gutachten? Und wie lässt sich das Problem mit mangelhaften Gutachten lösen?



Trauriges Kind sitzt auf dem Bett


Jedes Jahr erleben etwa 150.000 Kinder die Scheidung ihrer Eltern. Oft entbrennt anschließend ein erbitterter Streit um das Sorgerecht. Ein Familienrichter muss dann entscheiden, wo/bei welchem Elternteil das Kind in Zukunft leben soll. Häufig wird hierzu ein Gutachter bestellt. Fehlerhafte familienpsychologische Gutachten sind jedoch keine Seltenheit – zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Fernuniversität Hagen: Über die Hälfte der geprüften Gutachten für Familiengerichte weisen gravierende Mängel auf. Nur eine Minderheit erfüllt die fachlich geforderten Qualitätsstandards.

Damit werden die Ergebnisse früherer systematischer, länderübergreifender Untersuchungen von Werner Leitner, Professor für angewandte Psychologie an der IB-Hochschule Berlin bestätigt. Er kommt sogar auf eine noch höhere Fehlerquote: 80 Prozent aller von ihm geprüften Gutachten hatten erhebliche Mängel, vor allem bei Gesprächsführung, Verhaltensbeobachtung und Handhabung psychologischer Tests. Außerdem seien "neuester Forschungsstand, neueste Fachliteratur unzureichend berücksichtigt". Doch es sind die Gutachten, auf die sich die Familiengerichte bei Sorgerechtsfragen stützen. Fehlentscheidungen für die Betroffenen können dann die Folge sein. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder, die völlig unnötig aus ihrem Umfeld gerissen werden und Monate oder Jahre lang in Pflegefamilien oder Heimen leben müssen.


Galerie Falsche Gutachten und ihre Folgen


Matthias Möbius Eine Frau füttert mit ihrem Kind an einem See die Enten. Paul, rechts, mit seinem Anwalt

Ein fehlerhaftes familienpsychologisches Gutachten kann schlimme Konsequenzen für die Betroffenen haben. Darunter leiden nicht nur Kinder, sondern auch Eltern.


Kein Sorgerecht aufgrund der Herkunft?

Matthias Möbius beantragte vor drei Jahren das Sorgerecht für seinen Sohn, weil dessen Mutter Probleme mit der Erziehung hatte. Das Familiengericht bestellt einen Gutachter, der die Erziehungsfähigkeit des Vaters beurteilen soll. Der Gutachter sieht aufgrund der "damaligen diktatorischen Gesellschaftsverhältnisse der früheren DDR" Anhaltspunkte für eine Persönlichkeitsstörung und empfiehlt die Unterbringung des Sohnes im Heim.

 


Prof. Dr. Werner Leitner


Matthias Möbius ist fassungslos, denn seine Biografie unterscheidet sich nicht von anderen, die wie er in der ehemailigen DDR aufwuchsen und politisch nie aneckten. Prof. Dr. Werner Leitner hält das Ergebnis des Gutachtens für eine "Diskriminierung, die durch wissenschaftliche Erkenntnisse nicht zu rechtfertigen" sei.

"Solche Aussagen sind pure Spekulationen, Vermutungen, Mutmaßungen - aber keine wissenschaftlich gesicherten Schlussfolgerungen. Das ist einfach unglaublich!"

Prof. Dr. Werner Leitner, Professor für angewandte Psychologie

Das zuständige Familiengericht beschließt, wie vom Gutachter empfohlen, ein einjähriges Kontaktverbot zwischen Matthias Möbius und seinem Sohn. Nach fast einem Jahr im Kinderheim lebt er heute bei seinen Großeltern und darf seinen Vater wenigstens wieder regelmäßig sehen.


Amtlich bestellt, aber nicht staatlich geprüft

Doch wie kommt der Gutachter zu seiner Diagnose? Über eine klinische Störung zu befinden, ist zwar ausschließlich approbierten Ärzten oder Psychotherapeuten vorbehalten. Doch Gutachter ist kein geschützter Beruf und das Gericht entscheidet, wen es als Gutachter bestellt. Und in 90 Prozent der Fälle folgen die Richter deren Empfehlungen. Ein längst bekanntes Problem, das seit Jahren hingenommen werde, so der ehemalige Richter Jürgen Rudolph.

"Die Richter wählen die Sachverständigen aus. So sieht es die Prozessordnung vor. Gerade unter solchen Voraussetzungen ist ihnen daran gelegen, dann an den Gutachten auch festzuhalten (...), auch wenn der größte Unfug und Unsinn darin steht."

Jürgen Rudolph, Richter a. D.

Schlecht für die Persönlichkeitsentwicklung?

Die Zeche zahlen die Kinder, die unter Umständen völlig unnötig aus ihrem Umfeld gerissen werden und monate- oder jahrelang in Pflegefamilien oder Heimen leben müssen. Auch Anna erging es so. "Das war das Schlimmste, was ich je erlebt habe", sagt sie heute. An einem Montag im Oktober 2013 holen Vertreter des Jugendamtes das völlig ahnungslose Mädchen vor den Augen von Klassenkameraden und Lehrern aus dem Unterricht. Sie wird für acht Monate, getrennt von Familie und Freunden, in eine fremde Stadt gebracht.


Die 14-jährige Anna in ihrem Zimmer.


Die 14-jährige Anna.

Wie kam es dazu? Auch Annas Eltern streiten um das Umgangsrecht. Eine Gutachterin wird bestellt. Ihr Ergebnis: Die symbiotische Beziehung zwischen Mutter und Tochter würde mit großer Wahrscheinlichkeit Persönlichkeitsstörungen bei Anna zur Folge haben. Entgegen dem erklärten Willen Annas, die sich sogar schriftlich an das Gericht wendet, folgen die Richter von Familien- und Oberlandesgericht den Empfehlungen der Sachverständigen.

"Ich war eigentlich dazu verurteilt, eine böse Mutter zu sein, die ihrem Kind keine Chance gibt, irgendwann einmal ein eigenständiges Leben führen zu können."

Linda Neubauer, Mutter von Anna

Nach acht Monaten kritisiert das Bundesverfassungsgericht die Arbeitsweise der Gutachterin und findet in seinem Urteil deutliche Worte: "Die Trennung eines Kindes von seinen Eltern bleibt Ultima Ratio und darf von Verfassung wegen nur im äußersten Fall erfolgen, der sich hier nicht feststellen lässt."

Mittlerweile räumt auch der Deutsche Richterbund Fehlentscheidungen an Familiengerichten ein. Man suche nach Lösungen. Doch damit sich wirklich etwas ändert, müssen Anforderungen und Qualitätsstandards gesetzlich geregelt werden - und das ist Aufgabe des Gesetzgebers.
Interview mit einem Experten


Prof. Dr. Werner Leitner

Werner Leitner, Professor für angewandte Psychologie, über die Mängel bei Gutachten, deren Folgen und die Schwierigkeit dagegen vorzugehen.

 

Quelle

 

Teil IV.

 

 

Falsche Verdächtigung

Jugendamt reißt Kinder aus Familie wegen angeblicher Misshandlung


Ahnungslos: Jugendamt nimmt Kinder mit

 

Gemeinsam mit den beiden Söhnen versucht Familie Diemer die schreckliche Zeit zu vergessen.


Gutachterin hat die Kinder nicht einmal persönlich untersucht


Plötzlich steht das Jugendamt vor der Tür und nimmt ohne Vorwarnung die Kinder mit. Das ist Familie Diemer aus Mutterstadt passiert. Von heute auf morgen hat das Amt beide Söhne in Pflegefamilien gegeben - weil die Eltern ihre Kinder misshandelt haben sollen. Doch beurteilt hat das eine Gutachterin, die die Kinder nicht ein einziges Mal persönlich untersucht hat.


Stefanie und Kevin Diemer sind entsetzt. Als ihr kleiner Sohn John Anfang vergangenen Jahres wegen eines Infekts ins Krankenhaus kommt, schöpft die Ärztin Verdacht. Der damals drei Monate alte Junge hat Blutungen im Hirnbereich. Die Ärztin hält dies offenbar für Folgen einer Misshandlung und schaltet, ohne das Wissen der Eltern, eine Gutachterin ein. Deren Bewertungsgrundlage sind Akten und ein wenige Fotos.


"Hätte sie die Kinder und die Eltern in Augenschein genommen, wäre schnell klar geworden, dass kein Missbrauch vorliegt. Sondern der Gendefekt Grund der Verletzungen ist", so die Anwältin der Familie. Beide Kinder und die Mutter leiden unter dem Gendefekt 'Wasserkopf', bei dem schon kleinste Erschütterungen zu Hirnblutungen führen.


Hätte die Gutachterin nachgefragt und die Akten genauer betrachtet, hätte auch sie davon gewusst. Doch so hält sie die Erbkrankheit für Missbrauchsspuren und die Kinder landen in verschiedenen Pflegefamilien. Die Behörden sind sich jedoch keiner Schuld bewusst: "Aus Sicht des Jugendamtes sehen wir im Rückblick des Fallverlaufs bei gleichem Sachverhalt keine anderen Handlungsoptionen."


Für die Eltern der Kinder ist dies unfassbar. Sie wehren sich gegen die Entscheidung des Jugendamtes. Es dauert ganze sechs Monate, bis der Irrtum aufgeklärt ist. In diesem halben Jahr dürfen die Eltern ihre Kinder nur einmal pro Woche besuchen. Eine furchtbare Situation, die erst endet, als John und Leon endlich zurück nach Hause dürfen.


Julia und Kevin Diemer fordern nun Schmerzensgeld vom Jugendamt. Das wichtigste für sie ist jedoch, dass sie ihre beiden Söhne wiederhaben. Gemeinsam mit ihnen versuchen sie nun, die schreckliche Zeit zu vergessen.


Quelle

                       GWG Rablstr. 45 81667 München

GWG München

"Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" Salzgeber und Partner, im Folgenden "GWG" genannt

Rablstraße 45
DE - 81669 München
Telefon Festnetz  +49 89 448 12 82
Telefaxanschluss +49 89 44 71 80 18
E - Mail :- Adresse Familienname des Sachverständigen@gwg.info

Und wieder die GWG - Machtkampf uns das Kind

              Vorsitzender Richter am BGH Armin Nack

Vorsitzender Richter am BGH Armin Nack

lobt den Hochstapler Gert Postel


Ab der 01:08 Min.

                           Vom Postboten zum Psychiater

In den 90er Jahren erregte er viel Aufmerksamkeit als falscher Leitender Oberarzt in einer psychiatrischen Klinik. „39 Ärzte haben sich beworben und der Postbote wurde eingestellt" sagt Postel. Eineinhalb Jahre lang führte er sein Gegenüber an der Nase herum. Sogar zum Vorsitzenden des Fachärzteprüfungsausschusses der sächsischen Landesärztekammer wurde er benannt.

Warum das Ganze? „Ich wollte mich öffentlich über die so genannte Wissenschaft der Psychiatrie lustig machen, Macht ausüben, um das Denken zu verändern", sagt er. Nach seiner Verurteilung und dem Ende seiner Haftstrafe 2001 schrieb er Erfahrungen und Gedanken nieder. Seine Geschichte wurde zweifach verfilmt.

              Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren

Mut gegen Macht

 

Die neue fünfteilige Doku-Reihe ab 13.10.2014 im WDR Fernsehen über Menschen, die gegen Unrecht kämpfen. Es geht um Menschen, die ihr gutes Recht durchsetzen wollen und nicht klein bei geben, obwohl sie sich manchmal machtlos fühlen. Wie „David gegen Goliath“ kämpfen sie gegen Behörden, Institutionen oder auch große Unternehmen. Mit „Mut gegen Macht“ setzt der WDR zur Primetime um 20:15 Uhr auf anspruchsvolle und hochwertige Dokus. Die brisanten Fälle, die die Reihe präsentiert, zeigen aktuelle gesellschaftliche und politische Missstände aus den Bereichen Justiz, Gesundheit, Wirtschaft und Arbeit auf. Die Reihe wird im Hörfunk und Internet umfassend begleitet. Die Adresse www.mutgegenmacht.wdr.de wird dazu Zusatzinformationen und Links bieten und Kommunikationsplattform für Kommentare, Fragen und Anregungen der Zuschauer sein. Neuigkeiten und Bonusmaterialien rund um die Filme werden über Facebook, Google+ und Twitter kommuniziert. Den Auftakt der neuen fünfteiligen Doku-Reihe macht der Film: „Mut gegen Macht": Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören“. Gutachter an Familiengerichten können über die Zukunft ganzer Familien entscheiden – über die Frage, ob ein Kind beim Vater oder der Mutter lebt, wie oft ein Elternteil es sehen darf oder ob es sogar in einem Heim leben muss. Doch es gibt zahlreiche Fälle, in denen Gutachten nachgewiesenermaßen gravierende Mängel aufweisen, zu hanebüchenen Urteilen führen und ganze Familien zerstören. Nur mit Mut und Durchhaltewillen können Eltern dagegen vorgehen, denn die Gutachter haben vor Gericht viel Macht. Doch ob sie überhaupt für diese wichtige Aufgabe qualifiziert sind, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auch kontrolliert werden die Gutachter von niemandem. Der Film „Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören“ geht dramatischen Fällen nach, erzählt die Leidensgeschichten betroffener Eltern und Kinder und zeigen, dass unser Justizsystem hier dringenden Reformbedarf hat.

 

Weitere Sendetermine der Reihe „Mut gegen Macht“ sind 20.10., 27.10., 3.11. und 10.11.2014.

Fragwürdige Gutachten

Wie das MDR-Nachrichtenmagazin "exakt" in seiner heutigen Ausgabe berichtet, belasten fragwürdige Gutachten vor sächsischen Gerichten ostdeutsche Familien.

Die Argumentation des Gutachters: Personen, die ihre Kindheit in der DDR, in einem "diktatorischen Gesellschaftsverhältnis", verlebt haben, hätten Bindungsstörungen davon getragen und seien damit erziehungsunfähig. Mit dieser Begründung war einem Vater das Sorgerecht für seinen Sohn verweigert worden. Einer anderen Familie drohte der Kindesentzug.

Der Fraktionsvorsitzende Der Linken im Bundestag Gregor Gysi reagierte empört. Es sei völlig absurd, dass Ostdeutschen gesagt werde, sie könnten wegen ihrer Herkunft kein Sorgerecht bekommen und dürften keinen Umgang mit ihren Kindern haben. „Diese Gutachten strahlen eine nicht hinnehmbare Arroganz im Umgang mit Ostbiografien aus."

Mindestens zwei sächsische Gerichte hatten einen Sozialpädagogen aus Bayreuth als Gutachter berufen, der den Zusammenhang zwischen Ost - Herkunft und Erziehungsunfähigkeit als Risiko benannte.

Psychotherapeuten beklagen ganz allgemein die unzureichende Qualität von Gutachten vor Gericht, die zum Teil zu folgenschweren Entscheidungen für die betroffenen Familien führen. Kerstin Dittrich von der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer stellt fest, dass die fachliche Eignung einiger Gutachter zweifelhaft ist und fordert deswegen festgelegte Standards für die Qualifikation von Gutachtern.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.