Meldung einer Kindeswohlgefährdung nach BGB, §§ 1666, 1666a iVm SGN VIII, § 8a



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Subject: Meldung über die Kindeswohlgefährdung nach §§ 1666, 1666a BGB mit § 8a SGB VIII
Date: Fri, 3 Aug 2012 02:22:53 +0200

 

 

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Mutter


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Mutter


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Mutter

 

 

Meine Nachricht vom
31.07.2012, 13:45 Uhr
- Telefonat -
Dauer: 10:10 Min.


hier:

Meldung über die Kindeswohlgefährdung nach §§ 1666, 1666a BGB mit § 8a SGB VIII


Sehr geehrte Frau Schmid,

bezugnehmend auf das heutige Tlefon zwischen Ihnen und mir, erlaube ich mir eine Kindeswohlgefährdung nach §§ 1666 mit 1666a BGB in Verbindung mit § 8a SGB VIII anzuzeiigen.

Zur Begründung wird auf den nachstehenden Inhalt verwiesen:

Dienstag, 06. April 2010


Geschwister-TrennungMenschenrechtsgericht rügt Türkei


Bruder und Schwester wurden vor zehn Jahren nach der Scheidung der Eltern aufgeteilt - gegen ihren Willen. Diese Entscheidung der türkischen Justiz ist ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie, urteilt das Menschenrechtsgericht. Für Bruder und Schwester kommt diese Entscheidung zehn Jahre zu spät.


Wie ich soeben von Frau Bauer erfahren habe, haben sich die Geschwister seit 3 Jahren nicht mehr gesehen - das ist eine schikanöse Rechtsausübung iSv § 226 BGB mit §§ 1685 mit 1684 Abs. 2 mit Abs. 1 BGG, unter Hinweis auf die Grundrechte der Kinder aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art.. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und insbesondere aus dem Völkerrecht aus Art. 25 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 3 mit Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 1 mit den Zusatzprotokollen in Verbindung mit Art. 3 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 13, 14 EMRK und ganz besobders aus Art. 1 ff. UN-KRK. Presse und Medienvertreter werden über dieses unsoziale Verhalten informiert werden. Ebenso, die Aufsichtsbehörden.   

Es wird daher angeregt, unverzüglich, d.h., jur. sofort, einen Besprechungstermin nach § 18 Abs. 3 SGB VIII in Verbindung mit § 1684 Abs. 2 mit Abs. 1 BGB zu veranlassen, damit eine besseren Lösung gesucht wird, ohne das Gericht auch nur ansatzweise anrufen zu müssen - Besten Dank bereits in voraus. Die leibliche Mutter hat hierzu einen Rechtsanspruch.

Es wird um Eingangs- und Lesenestätigung gebeten.

Mit vorzüglicher Hochachtung



Joachim Hinz
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