Kapitalverbrechen durch die "kath. Kirche"

                    Die Würde des Menschen ist (un-) antastbar

                     Kapitalverbrechen der "kath. Kirche"

                   Das dicke Geschäft mit dem Familienrecht

BVerfGE 1, 97. <104>


Auszug

 

....


Wenn Art. 1 Abs. 1 GG sagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar", so will er sie nur negativ gegen Angriffe abschirmen. Der zweite Satz: "... Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" verpflichtet den Staat zwar zu dem positiven Tun des "Schützens", doch ist dabei nicht Schutz vor materieller Not, sondern Schutz gegen Angriffe auf die Menschenwürde durch andere, wie Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung usw. gemeint.


...


Zitat Ende


vgl. auch dazu den

Beschluß des Ersten Senats

               des Bundesverfassungsgerichts
                     vom 19. Dezember 1951
                     - 1 BvR 220/51 -


Quelle

BVerfGE 1, 97 <104>


Weitere Fundstellen

Urteil des Zweiten Senats

        des Bundesverfassungserichts

              vom 15. Dezember 1970 vom 7. Juli 1970
              – 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68 und 308/69 –


Quelle

BVerfGE 30, 1 ff.


Siehe auch Videobeitrag

Das Mädchenerziehungsheim "Fuldatal"


Raum für weitere Eintragungen

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