Die Würde des Menschen ist (un-) antastbar
Kapitalverbrechen der "kath. Kirche"
Das dicke Geschäft mit dem Familienrecht
BVerfGE 1, 97. <104>
Auszug
....
Wenn Art. 1 Abs. 1 GG sagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar", so will er sie nur negativ gegen Angriffe abschirmen. Der zweite Satz: "... Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" verpflichtet den Staat zwar zu dem positiven Tun des "Schützens", doch ist dabei nicht Schutz vor materieller Not, sondern Schutz gegen Angriffe auf die Menschenwürde durch andere, wie Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung usw. gemeint.
...
Zitat Ende
vgl. auch dazu den
Beschluß des Ersten Senats
des
Bundesverfassungsgerichts
vom 19. Dezember 1951
- 1 BvR 220/51 -
Quelle
Weitere Fundstellen
Urteil des Zweiten Senats
des Bundesverfassungserichts
vom 15. Dezember 1970 vom 7. Juli
1970
– 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68 und 308/69
–
Quelle
BVerfGE 30, 1 ff.
Siehe auch Videobeitrag
Das Mädchenerziehungsheim "Fuldatal"
Raum für weitere Eintragungen
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