Familienrecht Kinder Umgangsrecht

Reisebegleitung für kleine Kinder



OLG Schleswig,

Beschluss

des 13. Familiensenats

des Oberlandewsgerichts Schleswig – Holstein

vom 03.02.2006

- 13 UF 135/05 -



Quelle

FamRZ 2006, Seite 881


Hat der betreuende Elternteil durch einen Umzug eine erhebliche räumliche Distanz des Kindes zum anderen Elternteil geschaffen, kann der betreuende Elternteil verpflichtet werden, sich am Holen und Bringen des Kindes zu beteiligen. daß der sorgeberechtigte Elternteil, der durch den eigenen Umzug (mit den Kindern) die räumliche Distanz zum anderen Elternteil erst geschaffen hat, verpflichtet sei, sich am zeitlichen und organisatorischen Aufwand bei der Ausübung des Umgangsrechts zu beteiligen (hier: die Kinder dem abholenden Vater teilweise entgegenzubringen).


Folgende Fallgestaltung:


Beispielsweise kann er verpflichtet werden, das Kind zum nächstgelegenen Flughafen oder Bahnhof zu bringen und wieder abzuholen wobei eine Reisebegleitung für kleine Kinder erfolgt.


Vgl. auch dazu nur BVerfG, in: FamRZ 2002, Seite 809

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