Falsche Verdächtigung
Jugendamt reißt Kinder aus Familie wegen angeblicher Misshandlung
Ahnungslos: Jugendamt nimmt Kinder mit
Gemeinsam mit den beiden Söhnen versucht Familie Diemer die schreckliche Zeit zu vergessen.
Gutachterin hat die Kinder nicht einmal persönlich untersucht
Plötzlich steht das Jugendamt vor der Tür und nimmt ohne Vorwarnung die Kinder mit. Das ist Familie Diemer aus Mutterstadt passiert. Von heute auf morgen hat das Amt beide Söhne in Pflegefamilien gegeben - weil die Eltern ihre Kinder misshandelt haben sollen. Doch beurteilt hat das eine Gutachterin, die die Kinder nicht ein einziges Mal persönlich untersucht hat.
Stefanie und Kevin Diemer sind entsetzt. Als ihr kleiner Sohn John Anfang vergangenen Jahres wegen eines Infekts ins Krankenhaus kommt, schöpft die Ärztin Verdacht. Der damals drei Monate alte Junge hat Blutungen im Hirnbereich. Die Ärztin hält dies offenbar für Folgen einer Misshandlung und schaltet, ohne das Wissen der Eltern, eine Gutachterin ein. Deren Bewertungsgrundlage sind Akten und ein wenige Fotos.
"Hätte sie die Kinder und die Eltern in Augenschein genommen, wäre schnell klar geworden, dass kein Missbrauch vorliegt. Sondern der Gendefekt Grund der Verletzungen ist", so die Anwältin der Familie. Beide Kinder und die Mutter leiden unter dem Gendefekt 'Wasserkopf', bei dem schon kleinste Erschütterungen zu Hirnblutungen führen.
Hätte die Gutachterin nachgefragt und die Akten genauer betrachtet, hätte auch sie davon gewusst. Doch so hält sie die Erbkrankheit für Missbrauchsspuren und die Kinder landen in verschiedenen Pflegefamilien. Die Behörden sind sich jedoch keiner Schuld bewusst: "Aus Sicht des Jugendamtes sehen wir im Rückblick des Fallverlaufs bei gleichem Sachverhalt keine anderen Handlungsoptionen."
Für die Eltern der Kinder ist dies unfassbar. Sie wehren sich gegen die Entscheidung des Jugendamtes. Es dauert ganze sechs Monate, bis der Irrtum aufgeklärt ist. In diesem halben Jahr dürfen die Eltern ihre Kinder nur einmal pro Woche besuchen. Eine furchtbare Situation, die erst endet, als John und Leon endlich zurück nach Hause dürfen.
Julia und Kevin Diemer fordern nun Schmerzensgeld vom Jugendamt. Das wichtigste für sie ist jedoch, dass sie ihre beiden Söhne wiederhaben. Gemeinsam mit ihnen versuchen sie nun, die schreckliche Zeit zu vergessen.
Raum für weitere Eintragungen
Geschwistertrennung
- BGB, §§ 1666, 166a
- SGB XIII, § 8a
EMRK
Art. 8 Abs. 2
- Achtung auf Familienleben -
Sofortige Inobhutnahme
Urteil der 3. Kammer des EGMR vom 02.04.2009 - RS C-532/07 -, in:
FamRZ 2009 - Heft 10 - , Seite 843 - 847
Siehe beigefügte Datei
Verwaltungsakt
Datenschutz im Jugendamt
Raum für weitere Eintragungen
FamRZ 2009 - Heft 10 - , Seite 843 - 847
Sofortige Inobhutnahme
Kommentar schreiben
Daniel von Dresden (Mittwoch, 21 Januar 2015 06:36)
Typisch Jugendamt in Verbindung mit unsachgemäßen Gutachtern
Hier wird sollte die Gutachterin in Verantwortung genommen werden.
Und nun werden die Kinder wohl bei den Pflegeeltern bleiben dafür wird das nächste Gutachten sorgen, da durch das verhallten der das JA ein posttraumatisches Syndrom bei diesen Menschen ausgelöst wurde. Damit Depression gezielt gefördert werden
Wolfgang von Hamburg (Mittwoch, 21 Januar 2015 09:58)
angemessene Reaktionen: Gutachterin 2 Jahre Sperre, verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin (wobei Jugendamtsmitarbeiter den Sinn des Wortes Verantwortung nur kennen, wenn es darum geht, Verantwortung von sich zu schieben) 5% des Bruttolohns ein Jahr lang als Entschädigung an die Familie + 2 Jahre Beförderungssperre
Sascha Kolb (Mittwoch, 21 Januar 2015 21:28)
Für so manche Fälle, bei denen Dummheits-Faktor und angerichteter Schaden allzu groß sind, hielte ich auch Prügelstrafen nach Singapurer Vorbild für angemessen. Dummen Leuten kann man kaum anders beikommen- bzw. deren Blödtaten angemessen sühnen.