per Mail an
Landratsamt Starnberg
- Amt für Jugend und Sport -
Frau Renate Engbrecht
- Amtsvormünd meiner Kinder -
Strandbadstr. 2
DE - 82319 Starnberg
Telefon Festnetz +49 (0) 8151 148 - 486
Telefaxanschluss +49 (0) 8151 148 - 535
E - Mail - Adresse: engbrecht.ajs@lra-starnberg.de
Ihre Nachricht vom
01. Juni 2012
- Mail -
s.u. a.a.O.
Meine Nachricht vom
29.05.2012
Sehr geehrte Frau Engbrecht,
bezugnehmend auf Ihre Mail vom 01. Juni 2012 will ich Sie freundlichst bitten, mir aus pädagogischer Sicht, unter Hinweis auf die Soziale Kompetenz der Pflegemutter und Ihnen als Amtsvormund meiner 2 Kinder Evelyn und Kay, mitzuteilen, warum dass vereinbarte Telefonat am Samstag, den 18. August 2012, um 09:00 Uhr, zwischen meinen Kinder Evelyn und Kay n i c h t zustande kam.
Am Samstag, den 18. August 2012, um 08:34 Uhr schrieb ich meiner Tochter folgende SMS:
Empfänger
- Evelyn
Telefon Mobil
Meine liebe Evelyn und mein lieber Kay, heut könnt ihr ja mal dem Papa erzählen, was ihr in den Sommerferien alles unternommen habt. Freue mich schon auf das Telefonat mit Euch beiden. Hab Euch ganz toll lieb. Gruss von Eurem Papa.
Absender
Joachim Hinz
Telefon Mobil +49 1578 7280015
Nachdem am gleiche Tage um 09:05 Uhr keinen Rückruf von meiner Tochter Evelyn erhalten habe, starte ich einen Anruf an meine Tochter - leider ohne Erfolg. Das Mobilfunkgerät war nicht eingeschaltet gewesen. Um 10:30 Uhr ein weitere Versuch - wieder ohne Erfolg.
Dazu noch folgendes:
1.
11. August 2012
Seit dem 11.08.2011 - Schreiben des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 11.08.2011 - kam es lediglich zu Zwei Telefonat zwischen meiner Tochter und ein Telefonat zwischen meinem Sohn Kay und mir.
2.
Seit Ihrer Amtsübernahme zum 07.11.2011 haben wie folgt die Telefonate zwischen meinen Kinder und mir stattgefunden:
3.
07.11.2011
Seit 07.11.2012 haben Sie die Rechtsgeschäfte von Herrn Roland Völk - ehemaliger Vormund meiner Kinder - übernommen. Siehe dazu auch den Beschluss des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck - Familiengericht - vom 07.11.2011. Aktenzeichen dürfte Ihnen ja bekannt sein.
4.
19. Dezember 2011
Am 19. Dezember 2011 hatte ich Sie in einem persönlichen Gespräch im Landratsamt Starnberg gebeten, dass zwischen meinen Kinder und mir, auch die telefonische Kontakte aufgebaut werden - Telefonate mit den leiblichen Kinder sind auch Bestandteil des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 2 mit Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, vgl. auch dazu BVerfG, in: BVerfGE 1, 97 >104< unter Hinweis auf BVerfGE 30, 1 ff. - Grundrechte der Kinder - GG und Elternrechte aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG mit § 1684 Abs. 2 mit Abs. 1 BGB. Siehe auch Art. 8 Abs. 2 EMRK, insbesondere Art. 3 und Art. 9 UN-KRK.
5.
01. Juni .2012
Erst, nachdem ich Sie erneut angeschrieben hatte, reagierten Sie - Ihre Mail vom 01.06.2012 - auf meine Mail vom 29. Mai 2012
5.1.
15.06.2012
- Umgangsrecht
29.06.2012
- Telefonate mit meinen Kinder
Nein!
5.2.
07.07.2012
- Umgangsrecht
21.07.2012
- Telefonat mit meinen Kinder
JA!
5.3.
03.08.2012
- Umgangsrecht
18.08.2012
- Telefonat
Nein!
Wenn Sie schon von pädagogischer Sicht - siehe dazu Ihre Mail vom 08.08.2012 - schreiben oder sprechen, dann sollten Sie es auch Wissen, dass die "Soziale Kompetenz" auch zu den pädagogischen Sichtpunkten gehört. Eine Antwort auf meine Mail vom 12.08.2012 - siehe unten a.a.O. - iwurde bis dato von Ihnen noch nicht beantwortet. Vileleicht besteht ja aus pädagogischer Sicht die Möglichkeit, dass Sie meine Mail in absehbarer Zeit zu beantworten werden. Besten Dank bereits in voraus.
Nun darf man sich hier mit Fug und Recht die Frage stellen, wo denn die "Soziale Kompetenz", unter Hirnweis auf die "pädagogischer Sicht", auf die Pflegemutter und Ihnen als Amtsvormund bleibt.
Ihre Rückantwort erwarte ich in Kürze.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Joachim Hinz
Kontaktdaten vorhanden
Abschrift:
RA Gerd Gorewoda
Presse - und Medienvertreter/-in
VAK. Verband Anwalt des Kindes. Bundesverband e.V.
Bundesvorstand:
Ehrenvorsitzender:
Hans-Christian Prestien,
- Familienrichter a. D. (Gründer des Verbandes -
E - Mail - Adresse: kontakt@v-a-k.de
____________________________________
Date: Wed, 8 Aug 2012 16:49:08 +0200
From: engbrecht.ajs@lra-starnberg.de
To: joachim.hinz@hotmail.de
Subject: Sonderumgangstermin
Sehr geehrter Herr Hinz,
Sie haben wegen einem Sonderumgangstermin mit Evelyn nachgefragt, da sie ihr einen Computer schenken wollen.
Wir halten einen Sonderumgangstermin nicht für angebracht. Aus pädagogischer Sicht benötigt ein 9-jähriges Kind noch keinen eigenen Computer. Im Übrigen ist im Haushalt der Pflegemutter bereits ein Computer vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Jugend und Sport
Frau Engbrecht
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Tel.: 08151/148-402
Fax: 08151/148-535
e-Mail: engbrecht.ajs@LRA-starnberg.de
________________________________________
Von: Joachim Hinz
Datum: 12.08.2012 08:29:12
An: LRA StA Engbrecht; hhschack@bild.de; Sat1 München Frau Maria Reismüller; ZDF Zoom; ZDF Mona Lisa Redaktion; tz Lokales; Abendzeitung; wir@sueddeutsche.de
Cc: Papi
Betreff: Computer u.a.
Ihre Nachricht vom
08.08.2012
- Mail -
Sehr geehrte Frau Engbrecht,
zu Ihrer Mail vom 08.08.2012 teile ich Ihnen folgendes mit:
Meiner Tochter Evelyn schenkte ich eine Lern CD für Deutsch für die 3. - 4. Klasse, um ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Diese CD erwarb ich zu einem Sonderpreis von 3,99 € beim Lidl in München - Neuaubing. Rechnug kann auf Wunsch vorgelegt werden.
Sie führen im Absatz 2 Satz 2 aus:
... "Aus pädagogischer Sicht benötigt ein 9-jähriges Kind noch keinen eigenen Computer". ...
Das bereits in den Grundschulen mit Computer gelernt wird, dürfte Ihnen wohl aus pädagogischer Sicht entgangen sein.
Hierzu rege ich an, dass Sie sich das Buch "Computer und Grundschule, 236 Seiten, Ringbuch inklusive CD-ROM mit Softwaresammlung Autoren Margret Datz und Rainer W. Schwabe" besorgen, damit Sie in Zukunft aus pädagogischer Sicht ein anderes Verhalten an den Tag legen.
Auch wurde mein Vorhaben von Frau Theiler tatkräftig unterstützt.
Im Dritten Satz schreiben Sie:
... "Im Übrigen ist im Haushalt der Pflegemutter bereits ein Computer vorhanden".
Diese Aussage mag zwar zutreffend sein, aber was hier fehlt, ist
nämlich, dass der Computer defekt ist, so die Aussage der Pflegemutter.
Ihr Verhalten muss ich daher als willkürlich bezeichnen.
Aus diesem Anlass darf ich Sie daher freundlichst bitten, Ihre Haltung gegenüber meiner Tochter und mir zu ändern. Besten Dank in voraus.
Der Computer kann nicht für das Internet benutzt werden. Dieser ist nur für Lernzwecke für meiner Tohter gedacht.
Sollten Sie nach wie vor den Standpunkt vertreten, dass meine Tochter keinen Computer mit 9 Jahre aus pädagogischer Sicht benötigt, werden ich sämtliche Geschäfte anschreiben, die Lern - CD für Kinder ab der 3. Klasse verkaufen, diese unverzüglich aus den Regalen zu nehmen und auch diese n i c h t mehr anzubieten. Auf Ihre Mail vom 08.08.2012 werde ich mich dann verständlich berufen.
Ihre Rückantwort erwarte ich in Kürze.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Joachim Hinz
Kontakt vorhanden
_______________________________
Date: Fri, 1 Jun 2012 08:33:17 +0200
From: engbrecht.ajs@lra-starnberg.de
To: joachim.hinz@hotmail.de
Subject: Ihre Mails vom 29.05.2012 und 30.05.2012
Sehr geehrter Herr Hinz,
Ihre Mails vom 29.05.2012 und 30.05.2012 habe ich erhalten.
Mir liegt ein Schreiben des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 11.08.2011 vor. In diesem Schreiben wurde geregelt, dass ".. Sie Evelyn jeden zweiten Samstag im Monat, bei Verhinderung am darauffolgenden Sonntag (erstmals also am 13. oder 14.08.), in der Zeit von 9.00 bis 10.00 Uhr anrufen können. ...". Aus diesem Schreiben geht klar hervor, dass entgegen Ihrer Meinung auch mit dem Landratsamt Fürstenfeldbruck nur ein Telefonkontakt im Monat vereinbart war.
Sollte Ihnen ein anderes Schreiben vorliegen, bitte ich dieses zu übersenden.
Zum Umgangsrecht habe ich Ihnen in meiner Mail vom 29.05.2012 bereits mitgeteilt, dass die Umgangstermine ab Juli 2012 in der Regel am ersten Freitag im Monat stattfinden. Abweichungen von dieser Regel können nicht ausgeschlossen werden, wenn z.B. die Kinder wegen schulischer Veranstaltungen oder Krankheit oder Frau Theiler wegen anderen Terminen verhindert sind.
Die Hilfeplanführung obliegt dem Pflegekinderfachdienst. Nach Klärung Ihrer Fragen erhalten Sie von der Pflegekinderfachkraft ein gesondertes Schreiben.
Die Geburtstage von Pflegekindern werden immer in der Pflegefamilie gefeiert, weil die Kinder in der Pflegefamilie ihren Lebensmittelpunkt haben. Damit Sie mit Ihren Kindern auch deren Geburtstag feiern können wurden Ihnen bereits heuer zeitnah zusätzliche Umgangstermine ermöglicht. Diese zusätzlichen Termine werden wir Ihnen auch im nächsten Jahr ermöglichen.
Aus Gründen des Datenschutzes können wir keine Auskunft darüber geben, ob mit dem Halbbruder ein Umgang ausgeübt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Jugend und Sport
Frau Engbrecht
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Tel.: 08151/148-402
Fax: 08151/148-535
e-Mail: engbrecht.ajs@LRA-starnberg.de
Kommentar schreiben
Joie Hinman (Sonntag, 22 Januar 2017 14:05)
Yes! Finally something about %keyword1%.