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Zivilprozessrecht - ZPO - Sachverständige - Ablehnung - Rechtsprechung zu § 406 ZPO

Rechtsgebiet: Familienrecht - Parental-Alienation-Syondrom (PAS) - PAS - in Deutsch sinngemäß: Eltern-Entfremdung-Syndrom

Rechtsgebiet: Familienrecht - Art. 6 Abs. 1 und 3 GG - Pflegeeltern -

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Die Stellung der Pflegeeltern

im Grundgesetz gem. Art. 6 Absatz 1  und 3 GG

 

Art. 6 Absatz 1 GG

 

Nach Art. 6 Absatz 1 GG stehen „Ehe“ und „Familie“ unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

 

1.

 

Der Begriff „Ehe“. Relativ klar erscheint der Begriff „Ehe“, weil sich die Ehe schon durch einfachgesetzliche Ausgestaltung und durch amtliche Mitwirkung bei ihrer Begründung und Beendigung manifestiert, vgl. dazuBVerfG, NJW 1993, 3058 = FamRZ 1993, 1419. Unter dem Begriff „Ehe“ versteht Art. 6 Absatz 1 GG ein soziales und zugleich rechtliches Gebilde. Eine Ehe ist die rechtliche Form einer umfassenden Bindung zwischen Mann und Frau; sie ist alleinige Grundlage einer vollständigen Familiengemeinschaft und als solche Voraussetzung für die bestmögliche körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern, vgl. auch dazu Familiennachzugsbeschluss, BVerfGE 76, 1 <51> = NJW 1988, 626. Unter diesem Gesichtspunkt bleiben die „wilde“ oder „freie“ Ehe oder nichteheliche Lebensgemeinschaft bzw. die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft aus dem Schutzbereich von Art. 6 Absatz 1 GG ausgespart, vgl. dazu auch BVerfG, FPR 2002, 576 = NJW 2002, 2543; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl. 2003, vor § 1 LPartG Rdnr. 2.

 

2.

Der Begriff „Familie“. Zu diesem Begriff ergibt sich aus den Aussagen des BVerfG:

 

Es ist „allgemein anerkannt, dass unter Familie jedenfalls die aus Eltern und Kindern bestehende Gemeinschaft zu verstehen ist, zu der Kinder, aber auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie“ (im Verhältnis zur Mutter) „uneheliche Kinder gehören“, vgl. dazu auch BVerfGE 18, 97,105, 106 = NJW 1964, 1563.

 

Wenn zwischen Kind und Pflegeeltern als Folge eines länger andauernden Pflegeverhältnisses eine „gewachsene Bindung“ entstanden ist, dann steht auch die Pflegefamilie unter dem Schutz von Art. 6 I GG, vgl. auch dazu BVerfGE 68, 176 [187, 189] = NJW 1985, 423 = FamRZ 1985, 39; BVerfGE 79, 51 [60] = NJW 1989, 2519 = FamRZ 1989, 31; Salgo, FamRZ 1999, 337 (338); etwas abgeschwächt durch BVerfG, NJW 1994, 183 = FamRZ 1993, 1045; BVerfGE 75, 201 = NJW 1988, 125 = FamRZ 1987, 786; Siedhoff, NJW 1994, 618.

 

Aus der Rechtsprechung des BVerfG zum Familienbegriff folgt:

 

Der Familienbegriff wird stärker als der Begriff „Ehe“ von der Lebenswirklichkeit geprägt, da es sich hierbei nicht um einen Rechtsbegriff, sondern um einen Begriff des realen Lebens handelt, und zwar um die Bezeichnung für das Zusammenleben von Betreuungspersonen mit Kindern, vgl. auch dazu Sachs/Schmitt-Kammler, GG, 3. Aufl. 2003, Art. 6 Rdnr. 16 Fußn. 56; Kinggreen, Jura 1997, 401 <402>.

 

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GWG München - Privat-Stasi-Zentrale - mit Hauptsitz in München

die

GWG München (Privat-Stasi-Zentrale mit Hauptsitz in München


"Gesellschaft für (un-) wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" Salzgeber und Partner, im Folgenden "GWG" genannt


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wird anwaltschaftlich vertreten bei

 

Familienrecht, Erbrecht, Mediation

 

durch

 

Quelle

 

 

Drogentests bei der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsagenturen und Jobcenter bitten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit pro Jahr rund 20 000 Jobsucher um einen Drogentest.

 

Quelle

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Familienrecht

Sachverständigenrecht

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Umgangsvereitelung durch das Jugendamt
Umgansgsvereitelung durch das Jugendamt.
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FamRZ_2009_+Heft_10_Seite_843_847_EGMR_0
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Wo war das zuständige Jugendamt in Freising vor dem 14.11.2012?

Die Spezi- und Vetterwirtschaft geht weiter

Wie konnten Vier kleine Mädchen unbeaufsichtigt den Zaun der Kita überwinden?

Für eine TV - Doku - Betroffene Eltern - Alleinerziehende Mütter/Väter und Großeltern sowie volljährige Mütter gesucht

Selbsthilfegruppe Paderborn

Familiendram am 20.09.2012 zum Weltkindertag

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Aussetzung

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Öffentlichkeitsfahndung mit Phantombild der Polizei - Versuchter sexueller Missbrauch an einer Elfjährigen

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Amtsvormund - Aufgaben des Amtsvormunds -

Internationaler und Nationaler Warnhinweis an Alle User

Toter stürzt aus 4 Meter Höhe aus dem Fenster

Verhaftung des Systemkritikers Oliver Karrer

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Siehe auch dazu:

 

Die geheime Aktion vom 07.02.2008


- Ausführliche Infos folgen noch gesondert dazu

Razzia beim Jugendamt Gelsenkirchen

Internationale Website für Eltern mit Kinder - http://elternbewegung1.jimdo.com/

Der Computerfall für ein 9-jähriges Kind im Freistaat Bayern aus pädagogischer Sicht

Hat das Landratsamt Fürstenfeldbruck - Amt für Jugend und Familie (AJuF) bei einer 38-jährigen Erzieherin versagt?

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Bezeichnung mit dem Zusatz "i.A." und "i.V."

Attackierende Webseite

Meldung einer Kindeswohlgefährdung nach BGB, §§ 1666, 1666a iVm SGB VIII, § 8a

Wenn Franz-Josef-Strauß noch 1989 gelebt hätte, dann würde es die "GWG, Rablstr. 45 DE - 81669 München" seit 1989 nicht geben!

CSU best of Franz Josef Strauss Teil 1/2

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SozialR = SGB II = SGB II, § 22 Abs. 3 - Wohnungsbeschaffungskosten -

SozialR - SGB II, §§ 22 Abs. 5, 23 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsprechung - Stromkosten - Darlehen -

Familien- (FamFG) und Sozialrecht, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Verfahrenspfleger sind nicht berechtigt, an Hilfeplangesprächen teilzunehmen.

Kapitalverbrechen an 3 Kinder

Familienrecht - Sorgerechtsentzug nur im Notfall

FamR = SorgeR = Aufenthaltsbestimmungsrecht (= ABR) Keine dauerhafte Übertragung des ABR auf das JA

Statistik der Homepage

FamR = SorgeR = UmgangsR = Zwangsgeld/Zwangshaft - Vollstreckung einer Umgangsregelung

Beschwerderecht des 14-jährigen Kindes bei Vormundschaft nach § 59 FamFG -

Teil I.

FamFG

 

- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit -

 

Teil II.

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FamFG, § 59

 

Teil III.

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367 Rechtsprechungen zu § 59 FamFG

Rechtsprechung zu § 1666 BGB

Rechtsprechung zu § 1666a BGB

Verfassungsbruch durch das LRA FFB - Amt für Jugend und Familie (AfJuF) - aus Art. 2 Abs. 1 m. Art. 20 Abs. 1 u. Abs. 3 GG m. § 18 Abs. 3 SGB VIII m. §§ 13, 14 SGB X m. § 226 BGB

Rechtsprechung zu § 1666 BGB

Die (- kriminelle Vereins-?) Satzung der Jugendämter

Geschwistertrennung - Kindeswohlgefährdung durch Jugendämter aus Art. 8 Abs. 2 - Achtung auf Familienleben - EMRK -

Pflegevertrag - Wenn das Jugendamt unzulässige Vereinbarungen nach § 1686 Abs. 3 BGB trifft -

Carola Partale - Teil I. - III. - Die Spezi-und Vetternwirtschaft in Bayern -

Teil I.

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Regierungsunfähigkeitsbescheinigung der CDU/CSU und FDP durch den Ersten Senat des Bundesverfassungsgericht festgestellt

Institut für Fort- und Weiterbildung in klinischer Verhaltenstherapie und Verhaltenstherapie an der Klinik Berus e.V. (IVV)

Beanstandung der Homepage

 

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Umgangsvereitelung durch das Jugendamt

Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff. VwGO - Inobhutnahme eines Kindes nach § 42 SGB VIII -

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