Heiko Nijak Jugendamt Dortmund

Aktuell
München/Duisburg
08.02.2015, 15:39 Uhr

Mitteilung an Alle Betroffene Eltern, Mütter oder Väter oder Großeltern


Mit Beschluss des Amtsgerichts Duisburg - Familiengericht - vom 30.01.2015 - 57 F 192/13 -


wird der Schein-Sachverständige Heiko Nijak aufgrund seiner mangelnden Verwertbarkeit der schriftliche Ausarbeitung ohne Entschädigung, d.h., ohne Einnahmequelle, entlassen wird.


Weitere Infos folgen dazu noch gesondert.

Heiko Nijak - Jugendamt Dortmund - und seine Nebenfolgen

Amtsgericht Duisburg - Jugendamt Dortmund - Gutachter Heiko Nijak 

Die Figur der Justitia

 

Institut für lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht


Heiko Nijak

 

 

1. Arbeitgeber

Stadt Dortmund

- Jugendamt Dortmund/Allgemeiner Sozialer Dienst -

Heiko Nijak

Diplom - Sozialarbeiter
Ostwall 64
DE - 44135 Dortmund
Telefon Festnetz  +49 (0) 231 50 -          0
Telefaxanschluss +49 (0) 231 50 - 24749
E - Mail - Adresse
jugendamt@dortmund.de
Homepage
jugendamt.dortmund.de

 

2. Nebentätigkeit als Sachverständiger (= SV) in familiengerichtlichen Verfahren

Heiko Nijak

Dipl. Sozialarbeiter

Steinbergweg 15 

DE - 46514 Schermbeck
Telefon Festnetz  +49 (0) 2853 -   6042638

Telefaxanschluss +49 (0)

- Keine Angaben -
Telefon Mobil         +49 (0)    151 - 11201918

E - Mail - Adresse - Keine Angaben -

Homepage

http://www.loesungsorientierte-arbeit.de/impressum.htm

 

3. Verantwortlich für die Ausbildung in Höhe von 6.500,00 €
Prof. Dr. Uwe Jopt
Dr. Katharina Behrend
Sauerstr. 10
DE - 32657 Lemgo
Telefon Festnetz  +49 (0) 5261 - 934 911
Telefaxanschluss +49 (0) 5261 - 934 259
E - Mail - Adresse

info@loesungsorientierte-arbeit.de

Homepage

http://www.loesungsorientierte-arbeit.de/impressum.htm

Impressum

Prof. Dr. Uwe Jopt
Dr. Katharina Behrend

 

4. Weitere Personen unter der gleichen Anschrift wie Heiko Nijak:

Susanne Schöps
Diplompsychologin
Steinbergweg 15
DE - 46514 Schermbeck
Telefon Festnetz  +49 (0) 2853 - 6042638

Telefaxanschluss +49 (0)

- Keine Angaben -
Telefon Mobil         +49 (0)   163 - 2803620

E - Mail - Adresse - Keine Angaben -

Homepage

http://www.loesungsorientierte-arbeit.de/impressum.htm



Auszug aus dem Schreiben des Herrn Rechtsanwaltes Bernd Lüdecke - Duisburg vom 07.12.2014 - Seite 3


"Es wird gerügt, dass sich die Datenerhebung im Gutachten auf einige Gespräche mit den Eltern und der Familienhelferin sowie eine Exploration der Kinder in der Eisdiele beschränkt".


Weitere Auszüge folgenden gesondert noch.


Raum für weitere Eintragungen

 

Teil I.

 

Gutachten für Familiengerichte häufig mangelhaft Ministerium will Standards für Gutachten einführen


Das Bundesjustizministerium will schärfere fachliche Anforderungen für Experten-Gutachten in Familienstreitigkeiten formulieren. Der Parlamentarische Staatssekretär des Ministeriums, Christian Lange, sagte dem ARD-Magazin FAKT auf Anfrage, das Ministerium wolle "so schnell wie möglich" auf eine gesetzliche Regelung für Qualitätsstandards von Gutachten hinarbeiten, die von Familiengerichten in Auftrag gegeben werden. Zwar könne man derzeit nicht sagen, wann solche Standards vorliegen werden. "Aber ich kann Ihnen sagen, wir tun alles, damit es so schnell wie möglich geht", sagte Lange.

 

Für Prozesse vor Familiengerichten werden pro Jahr in Deutschland rund 7.500 Gutachten angefertigt. Über die Auswahl der Gutachter entscheiden die Richter.


Pro Jahr werden in Deutschland im Zusammenhang mit Verhandlungen vor Familiengerichten rund 7.500 Gutachten angefertigt, in denen es beispielsweise um die Beurteilung von Eltern-Kind-Beziehungen oder die Fähigkeit von Eltern geht, ihre Kinder zu erziehen. Diese Gutachten sind häufig Grundlagen für Entscheidungen von Gerichten. In einer aktuellen Studie haben Wissenschaftler der Fernuniversität Hagen allerdings festgestellt, dass mehr als die Hälfte der Gutachten für Familiengerichte Mängel aufweisen. Nur eine Minderheit erfülle die fachlich geforderten Qualitätsstandards.


Der Deutsche Richterbund zeigte sich diesbezüglich auf Anfrage von FAKT selbstkritisch. Man überlege derzeit, wie man in Zukunft verhindern könne, dass Urteile auf Grundlage mangelhafter Gutachten gefällt würden, sagte Präsidiumsmitglied Joachim Lüblinghoff.


Teil II.

 

Der Diplom-Sozialarbeiter Heiko Nijak wird am 11.07.2013 von Frau Stieler - Richterin am Amtsgericht Duisburg - 57 F 97/13 - als Sachverständiger ernannt. Er soll auf eine einvernehmliche Lösung hinarbeiten. Im Fall eines Scheiterns soll er ein schriftliches Sachverständigengutachten erstatten, u.a. zu der Frage, "ob und wenn ja, für welchen Zeitraum ein zeitweiser oder dauerhafter Ausschluss des Umgangsrechts des Kindesvaters aus Gründen des Kindeswohls zwingend erforderlich ist."


Für 85,00 € die Stunde wird sich Diplom-Sozialarbeiter Heiko Nijak ganz sicher ordentlich ins Zeug legen. Die Honorarsätze in der freien Jugendhilfe liegen bei 20 bis 25 €, da ist die Arbeitsunlust gewissermaßen vorprogrammiert.


Und wenn es Herrn Diplom-Sozialarbeiter Heiko Nijak schicklich erscheint, den Vater und dessen Kinder dauerhaft zu trennen, selbstverständlich nur aus "Gründen des Kindeswohls", dann wird er Richterin Stieler die passende Steilvorlage liefern.


Doch vorher mal im Gesetz nachlesen, kann sicher nicht schaden:


§ 1684 - Umgang des Kindes mit den Eltern - BGB


(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.


(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.


(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.


(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

 

Verfassungsgrundsätze

GG, Art. 79 Abs. 3

GG, Art. 20 Abs. 3

GG, Art.   1 Abs. 3

 

Siehe auch Strafrecht

StGB, §   138 Abs. 1

StGB, §§   81

StGB

 

Grundsatz der Verhältnismäßigkiet

GG, Art. 2 Abs. 1

GG, Art. 20 Abs. 3

 

Familienrecht

GG, Art. 6 Abs. 2 Satz 1

iVm

EMRK, Art. 8 Abs. 2

UN-KRK

 


Teil III.

 

Trauriges Kind sitzt auf dem Bett


Mangelhafte Gutachten

 

Ein amtliches Dokument

 


Über das Sorgerecht für ein Kind entscheidet das Familiengericht meist auf der Grundlage familienpsychologischer Gutachten. Dabei folgen die Richter fast immer deren Empfehlungen - und genau hier liegt das Problem: Denn mindestens jedes zweite Gutachten ist fehlerhaft, kritisieren Wissenschaftler seit langem. Wie kommt das? Was taugen diese Gutachten? Und wie lässt sich das Problem mit mangelhaften Gutachten lösen?


Trauriges Kind sitzt auf dem Bett


Jedes Jahr erleben etwa 150.000 Kinder die Scheidung ihrer Eltern. Oft entbrennt anschließend ein erbitterter Streit um das Sorgerecht. Ein Familienrichter muss dann entscheiden, wo/bei welchem Elternteil das Kind in Zukunft leben soll. Häufig wird hierzu ein Gutachter bestellt. Fehlerhafte familienpsychologische Gutachten sind jedoch keine Seltenheit – zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Fernuniversität Hagen: Über die Hälfte der geprüften Gutachten für Familiengerichte weisen gravierende Mängel auf. Nur eine Minderheit erfüllt die fachlich geforderten Qualitätsstandards.

Damit werden die Ergebnisse früherer systematischer, länderübergreifender Untersuchungen von Werner Leitner, Professor für angewandte Psychologie an der IB-Hochschule Berlin bestätigt. Er kommt sogar auf eine noch höhere Fehlerquote: 80 Prozent aller von ihm geprüften Gutachten hatten erhebliche Mängel, vor allem bei Gesprächsführung, Verhaltensbeobachtung und Handhabung psychologischer Tests. Außerdem seien "neuester Forschungsstand, neueste Fachliteratur unzureichend berücksichtigt". Doch es sind die Gutachten, auf die sich die Familiengerichte bei Sorgerechtsfragen stützen. Fehlentscheidungen für die Betroffenen können dann die Folge sein. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder, die völlig unnötig aus ihrem Umfeld gerissen werden und Monate oder Jahre lang in Pflegefamilien oder Heimen leben müssen.


Galerie Falsche Gutachten und ihre Folgen


Matthias Möbius Eine Frau füttert mit ihrem Kind an einem See die Enten. Paul, rechts, mit seinem Anwalt

Ein fehlerhaftes familienpsychologisches Gutachten kann schlimme Konsequenzen für die Betroffenen haben. Darunter leiden nicht nur Kinder, sondern auch Eltern.


Kein Sorgerecht aufgrund der Herkunft?

Matthias Möbius beantragte vor drei Jahren das Sorgerecht für seinen Sohn, weil dessen Mutter Probleme mit der Erziehung hatte. Das Familiengericht bestellt einen Gutachter, der die Erziehungsfähigkeit des Vaters beurteilen soll. Der Gutachter sieht aufgrund der "damaligen diktatorischen Gesellschaftsverhältnisse der früheren DDR" Anhaltspunkte für eine Persönlichkeitsstörung und empfiehlt die Unterbringung des Sohnes im Heim.
Psychotherapeut Prof. Dr. Werner Leitner

 


Prof. Dr. Werner Leitner


Matthias Möbius ist fassungslos, denn seine Biografie unterscheidet sich nicht von anderen, die wie er in der ehemailigen DDR aufwuchsen und politisch nie aneckten. Prof. Dr. Werner Leitner hält das Ergebnis des Gutachtens für eine "Diskriminierung, die durch wissenschaftliche Erkenntnisse nicht zu rechtfertigen" sei.

"Solche Aussagen sind pure Spekulationen, Vermutungen, Mutmaßungen - aber keine wissenschaftlich gesicherten Schlussfolgerungen. Das ist einfach unglaublich!"

Prof. Dr. Werner Leitner, Professor für angewandte Psychologie

Das zuständige Familiengericht beschließt, wie vom Gutachter empfohlen, ein einjähriges Kontaktverbot zwischen Matthias Möbius und seinem Sohn. Nach fast einem Jahr im Kinderheim lebt er heute bei seinen Großeltern und darf seinen Vater wenigstens wieder regelmäßig sehen.


Amtlich bestellt, aber nicht staatlich geprüft

Doch wie kommt der Gutachter zu seiner Diagnose? Über eine klinische Störung zu befinden, ist zwar ausschließlich approbierten Ärzten oder Psychotherapeuten vorbehalten. Doch Gutachter ist kein geschützter Beruf und das Gericht entscheidet, wen es als Gutachter bestellt. Und in 90 Prozent der Fälle folgen die Richter deren Empfehlungen. Ein längst bekanntes Problem, das seit Jahren hingenommen werde, so der ehemalige Richter Jürgen Rudolph.

"Die Richter wählen die Sachverständigen aus. So sieht es die Prozessordnung vor. Gerade unter solchen Voraussetzungen ist ihnen daran gelegen, dann an den Gutachten auch festzuhalten (...), auch wenn der größte Unfug und Unsinn darin steht."

Jürgen Rudolph, Richter a. D.

Schlecht für die Persönlichkeitsentwicklung?

Die Zeche zahlen die Kinder, die unter Umständen völlig unnötig aus ihrem Umfeld gerissen werden und monate- oder jahrelang in Pflegefamilien oder Heimen leben müssen. Auch Anna erging es so. "Das war das Schlimmste, was ich je erlebt habe", sagt sie heute. An einem Montag im Oktober 2013 holen Vertreter des Jugendamtes das völlig ahnungslose Mädchen vor den Augen von Klassenkameraden und Lehrern aus dem Unterricht. Sie wird für acht Monate, getrennt von Familie und Freunden, in eine fremde Stadt gebracht.


Die 14-jährige Anna in ihrem Zimmer.


Die 14-jährige Anna.

Wie kam es dazu? Auch Annas Eltern streiten um das Umgangsrecht. Eine Gutachterin wird bestellt. Ihr Ergebnis: Die symbiotische Beziehung zwischen Mutter und Tochter würde mit großer Wahrscheinlichkeit Persönlichkeitsstörungen bei Anna zur Folge haben. Entgegen dem erklärten Willen Annas, die sich sogar schriftlich an das Gericht wendet, folgen die Richter von Familien- und Oberlandesgericht den Empfehlungen der Sachverständigen.

"Ich war eigentlich dazu verurteilt, eine böse Mutter zu sein, die ihrem Kind keine Chance gibt, irgendwann einmal ein eigenständiges Leben führen zu können."

Linda Neubauer, Mutter von Anna

Nach acht Monaten kritisiert das Bundesverfassungsgericht die Arbeitsweise der Gutachterin und findet in seinem Urteil deutliche Worte: "Die Trennung eines Kindes von seinen Eltern bleibt Ultima Ratio und darf von Verfassung wegen nur im äußersten Fall erfolgen, der sich hier nicht feststellen lässt."

Mittlerweile räumt auch der Deutsche Richterbund Fehlentscheidungen an Familiengerichten ein. Man suche nach Lösungen. Doch damit sich wirklich etwas ändert, müssen Anforderungen und Qualitätsstandards gesetzlich geregelt werden - und das ist Aufgabe des Gesetzgebers.
Interview mit einem Experten


Prof. Dr. Werner Leitner

Werner Leitner, Professor für angewandte Psychologie, über die Mängel bei Gutachten, deren Folgen und die Schwierigkeit dagegen vorzugehen.

 

Quelle

 

Teil IV.

 

 

Falsche Verdächtigung

Jugendamt reißt Kinder aus Familie wegen angeblicher Misshandlung


Ahnungslos: Jugendamt nimmt Kinder mit

 

Gemeinsam mit den beiden Söhnen versucht Familie Diemer die schreckliche Zeit zu vergessen.


Gutachterin hat die Kinder nicht einmal persönlich untersucht


Plötzlich steht das Jugendamt vor der Tür und nimmt ohne Vorwarnung die Kinder mit. Das ist Familie Diemer aus Mutterstadt passiert. Von heute auf morgen hat das Amt beide Söhne in Pflegefamilien gegeben - weil die Eltern ihre Kinder misshandelt haben sollen. Doch beurteilt hat das eine Gutachterin, die die Kinder nicht ein einziges Mal persönlich untersucht hat.


Stefanie und Kevin Diemer sind entsetzt. Als ihr kleiner Sohn John Anfang vergangenen Jahres wegen eines Infekts ins Krankenhaus kommt, schöpft die Ärztin Verdacht. Der damals drei Monate alte Junge hat Blutungen im Hirnbereich. Die Ärztin hält dies offenbar für Folgen einer Misshandlung und schaltet, ohne das Wissen der Eltern, eine Gutachterin ein. Deren Bewertungsgrundlage sind Akten und ein wenige Fotos.


"Hätte sie die Kinder und die Eltern in Augenschein genommen, wäre schnell klar geworden, dass kein Missbrauch vorliegt. Sondern der Gendefekt Grund der Verletzungen ist", so die Anwältin der Familie. Beide Kinder und die Mutter leiden unter dem Gendefekt 'Wasserkopf', bei dem schon kleinste Erschütterungen zu Hirnblutungen führen.


Hätte die Gutachterin nachgefragt und die Akten genauer betrachtet, hätte auch sie davon gewusst. Doch so hält sie die Erbkrankheit für Missbrauchsspuren und die Kinder landen in verschiedenen Pflegefamilien. Die Behörden sind sich jedoch keiner Schuld bewusst: "Aus Sicht des Jugendamtes sehen wir im Rückblick des Fallverlaufs bei gleichem Sachverhalt keine anderen Handlungsoptionen."


Für die Eltern der Kinder ist dies unfassbar. Sie wehren sich gegen die Entscheidung des Jugendamtes. Es dauert ganze sechs Monate, bis der Irrtum aufgeklärt ist. In diesem halben Jahr dürfen die Eltern ihre Kinder nur einmal pro Woche besuchen. Eine furchtbare Situation, die erst endet, als John und Leon endlich zurück nach Hause dürfen.


Julia und Kevin Diemer fordern nun Schmerzensgeld vom Jugendamt. Das wichtigste für sie ist jedoch, dass sie ihre beiden Söhne wiederhaben. Gemeinsam mit ihnen versuchen sie nun, die schreckliche Zeit zu vergessen.


Quelle





 

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Kommentare: 11
  • #1

    Michael Strerath (Freitag, 12 Dezember 2014 19:30)

    Interessante Mitteilung hier bei elternbewegung.de !
    Mein Ziehsohn und ich haben Ähnliches erlebt !
    Hierzu dieser LINK :
    http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-moers/
    ( Homepage vom Ziehsohn : http://www.chen-xin-danny.de/ )

    Wundern Sie sich nicht über die zahlreichen beleidigenden Formulierungen bei jugendaemter.com . Da der Jugendliche völlig gesetzwidrig als bekloppt erklärt wurde ( „geistig behindert“ ) und psychisch schwer behindert (!) u.a. vom Gerichtsgutachter aus Dortmund über das Familiengericht Moers, sowie auch vom Jugendamt und deswegen die an ihm begründeten zahlreichen Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft Moers abgewiesen wurden, hat sich der Ziehsohn gedacht, es mit Beleidigungen zu versuchen, damit wenigstens das Jugendamt und andere ( ! ) gegen ihn Strafanzeige erheben, damit sein Fall dann doch noch vor Gericht kommt. Diesen Gefallen aber tat ihm das Jugendamt drei Jahre lang nach seiner Volljährigkeit. Dann aber im August 2014 aber doch. Der Zeitpunkt wurde gewählt, da man vom JA dachte, es sei ja jetzt die Verjährungsfrist vorbei und da könnte man ihn noch einmal so richtig Einen reinziehen. Der vom Amtsgericht, Familiengericht Moers bestellte Gutachter hat aber den Ziehsohn bislang weder gesehen oder gar gehört. ( Mehr davon i. o. a. LINK ).
    Die Beleidigungsklage gegen den Ziehsohn wurde vom Bürgermeister mit eingereicht. Eine Frechheit, da er als Dienstvorgesetzter genau von uns unterrichtet war, was seine Sachbearbeiter vom Jugendamt und anderer Personen, da an Ferkeleien mit dem Ziehsohn veranstalteten.

    Offensichtlich dem Ziehsohn bei einer eventuellen Strafanzeige von ihm, wegen der an ihm fleißig verübten Strafanzeigen keine Chance vor Gericht zu lassen, hat man m.E. beim 16- 18. Lebensjahr eine Beschulung verhindern wollen, um ihn m.E. als "lernbehinderter Dummie" vor Gericht erscheinen zu lassen.
    Immerhin ging er kurz zuvor noch auf einer Schule für Lernbehinderte, war aber wie sein eineiiger Zwillingsbruder dort völlig verfehlt untergebracht, wie dann auch bewiesen wurde.
    Sie lesen richtig: Das Jugendamt Moers hat eine Beschulung nachweislich verhindert ! Das ist Fakt ! So sorgte man auch dafür, dass er von der Schule flog, weil er angeblich Amok laufen wollte. Schwachsinn im Quadrat. Die Polizei knöpfte sich dann ihn vor und sah keinen Anlass was zu unternehmen. Der Vorwurf hatte seinen Grund, wie Sie gleich zu lesen bekommen.
    Er saß dort 3 Stunden lang völlig ruhig und inaktiv auf der Bank dort und wusste gar nicht so richtig, warum das Ganze. Er kam dann zu mir, wo ich ihn dann erst einmal privat unterrichtete.
    Der Grund, so der Ziehsohn, sieht er darin, dass er einen Lehrer kurz zuvor anzeigte, weil dieser nach seinen Aussagen auf der Jungentoilette an ihm Straftaten beging. Dieser Lehrer wurde auch angezeigt, doch der Staatsanwalt ließ eine Gerichtsverhandlung nicht zu, weil der Ziehsohn ja angeblich „bekloppt“ sei ( „geistig behindert“ und schwer psychisch behindert ).
    Erst als die Unterschrift gefälscht wurde in einer Schule in der benachbarten Stadt Duisburg, konnte er seinen Hauptschulabschluss machen und ist jetzt dabei seinen
    Fachoberschulabschluss zu bewerkstelligen. Er hat auf dem letzten Zeugnis lauter Zweien, dann noch eine 3 in Bio. Er kann also überhaupt nicht „geistig behindert“ sein und „schwer psychisch behindert“ schon mal gar nicht.
    Als jetzt, nach der Verjährungsfrist, das Jugendamt Strafanzeige wegen Beleidigung an die Staatsanwaltschaft in Bochum stellte, ( sein jetziger Wohnort), fühlte sich wohl diese erheblich vom JA auf den Schlips getreten. Das Gericht wie auch die
    Staatsanwalt hatte wohl inzwischen große Zweifel an der Richtigkeit der Schilderungen des Jugendamtes der Stadt Moers und an den vom Amtsgericht Moers bestellten Gerichts-Gutachter Dr. Meier bekommen. Auch hatte die Staatsanwaltschaft und Gericht auch offensichtlich befürchtet, dass nun alles an die Öffentlichkeit kommen würde und hat flugs dafür gesorgt, dass das Beleidigungsverfahren gegen meinen Ziehsohn umgehend
    eingestellt wurde. Das war im August 2014, so der Ziehsohn.

    Lesen Sie den langen Text mit den vielen Beleidigungen. Nehmen Sie sich Zeit und genießen dort Satz für Satz, egal ob als Rechtsanwalt, Richter oder Eltern.
    Derartiges werden Sie bisher nur selten zu lesen bekommen haben !
    Man reibt sich Augen als unbedarfter Leser und glaubt, man
    lese nicht richtig und bezweifelt erst einmal alles, was es dort zu lesen gibt.
    Sie als Leser/in fragen sich nun ganz verwundert, wie kann das sein ???

    Für Fragen zum Fall bin ich gerne bereit Auskunft zu geben.
    Sie erreichen mich über

    m.strerath@arcor.de

    Michael Strerath, Dipl.-Päd.(UNI), Dipl.-Soz.-Päd. ( FH)
    Erziehungswissenschaftler u. Sozialpädagoge

  • #2

    Sag nein zu Gutachen durch Nicht-Psychologen (Samstag, 13 Dezember 2014 20:35)

    Zum o.g. Gutachten liegt bereits ein Verfahrensfehler mit der beauftragung des Dipl. Sozialarbeiter vor. Der gerichtliche Auftrag lautet, es soll ein "familienpsychologisches Sachverständigengutachten eingeholt werden". Dem Dipl. Sozialarbeiter fehlen das wissenschaftlich bzw. psychologische Ausbildung. Interessante wäre gewesen, wie der das Gutachten geschrieben hat.

  • #3

    Michael Strerath (Samstag, 13 Dezember 2014 20:53)



    Oben hat sich inhaltlich ein leichter Fehler eingeschlichen. Deswegen die Korrektur hier
    in Verbund mit einigen Zusätzen von mir zu meinem Text ganz oben.

    Der Text bei jugendaemter.com wurde im November 2010 begonnen zu schreiben. Das Jugendamt 47445 Moers-Repelen war von Anfang an gut informiert über diese Texte des
    Ziehsohnes, der gleichzeitig Mündel des JA war. Die Sachbearbeiter/innen Frau Beate Schulz, Frau Schlicht und Herrn Olaf Pütz des JA 47441 Moers-Repelen, haben den Jugendlichen m.E. ganz offensichtlich gesetzwidrig in die Klapse verbracht, nachdem er mehrere Strafanzeigen gegen Heimerzieher und Behördenbedienstete und einem Lehrer bei der Kripo u. Staatsanwaltschaft Moers einreichte. Die Sachbearbeiterin Frau Beate Schulz vom JA Moers, behauptete gegenüber dem Admin der Seite „jugendaemter.com“ verlogen, sie hätte mit dem Jugendlichen vereinbart, dass der von ihm geschriebene Text dort entfernt würde. Diese Aussage erschien dem Admin dieser Seite sehr merkwürdig, da sich das Jugendamt meldete und nicht etwa der Betroffene selber. Frau Schulz erwähnte auch nicht, dass zu dieser Zeit sie den 16jährigen Jugendlichen und Mündel des JA in die Klapse gegen seinen Willen und unter Zwang verbracht hatte mit einer weiteren noch dreisteren Lüge. So log die Sachbearbeiterin Frau Schulz, die für den 16 jährigen Jugendlichen verantwortlich war, er sei "sexuell missbraucht“ worden. Das machte sie, nur um einen triftigen Grund zu haben, in zwangseinweisen zu lassen. Eine schon ins Kriminelle gehende dreiste Lüge und Verleumdung !!! In jedem Falle m.E. ein schlimmer Straftatbestand.

    Frau Schulz behauptete ebenso kackfrech, der Jugendliche sei Bettnässer. In der Klapse konnte Beides nicht festgestellt werden. Selber wurde der zwangs-eingewiesene Jugendliche auch gar nicht befragt dazu, auch nicht wegen des angeblichen Missbrauches, der ja in diesem Alter von 16 Jahren schon sehr ungewöhnlich gewesen wäre und nach Aussagen des Mündel nie stattgefunden hat. Psychiatrisch gab es jedenfalls keine Erkenntnisse hierzu.
    Um einen möglichen Missbrauch glaubhaft zu machen, belog Frau Schulz et al das Gericht über einen Gerichtsgutacher der den Jugendlichen weder gesehen noch gesprochen hat, er sei schwerstens psychisch behindert und auch geistig behindert ( sic !), er wüsste gar nicht, was mit ihm alles geschehen sei, könnte das alles intellektuell nicht realisieren usw.
    Diesen Unsinn aber glaubte der Bundesgerichtshof nicht und wies den Amtsrichter an, ihn sofort zu entlassen.

    Es wurde schnell offensichtlich, warum man ihn in die Klapse verbrachte. Das JA hatte von Anfang an vor den Jugendlichen in ein geschlossenes Heim zu verbringen, um ihn dann zu Beginn der Volljährigkeit zu entmündigen ( gesetzlich zu betreuen ), damit er ja nicht wieder mit Strafanzeigen gegen das JA, Heimerzieher und Lehrer etc vorgehen konnte.
    In der Psychiatrie hieß es dann: "Das einzige Symptom für einen sex. Missbrauch“, so die leitende Psychiaterin der LVA-Psychiatrie in Bedburg-Hau sei das vom JA Moers angegebene "Bettnässen" in diesem Alter, doch der Jugendliche sei überhaupt kein Bettnässer, er habe nie eingenässt in den über 2 Monate langen Aufenthalt dort. - Spätestens hier hätte die Psychiatrie hellhörig werden müssen und den Jugendlichen entlassen müssen. Doch diese hat ja über 400 Euro pro Nacht an dem Jugendlichen verdient und wollte ihn vermutlich deswegen noch lange behalten, auch deswegen um den Einweisungstermin in ein geschlossenes Heim nicht zu torpedieren, der ja anstand.

    Die Sachbearbeiterin vom Jugendamt, Frau Beate Schulz, 47445 Moers-Repelen, Am Jungbornpark, hatte nicht damit gerechnet, dass der Ziehsohn in der Klapse mit meiner Hilfe den Bundesgerichtshof informierte, der dann eine sofortige Entlassung bewirkte. Er tat das, weil die Anschuldigungen ( ein Mann hätte ihn "sexuell missbraucht" und er sei "Bettnässer" ) erlogen waren aber als Einweisungsgrund genannt wurden). Mit dieser Falschbehauptung belog u.a. die Frau Schulz das Amtsgericht/ Familiengericht in Moers, sowie auch die Staatsanwaltschaft Moers und sogar ihren Bürgermeister Herrn Ballhaus und leiblichen Mutter des Jugendlichen gegenüber. Jedenfalls hat dann das Jugendamt die drei Jahre Verjährungsfrist abgewartet und hat dann erst wegen der beleidigenden Texte im August 014 Strafanzeige gestellt.
    Die Zuständigkeit lag zu dieser Zeit bei der Staatsanwaltschaft Bochum NRW.
    Vermutlich vor allem wegen des befürchteten Skandals bei einem Gerichtsverfahren wegen der vielen Straftaten, die an dem Jugendlichen verübt wurden, hat die Staatsanwaltschaft in Bochum das Beleidigungs-Verfahren dann überraschend schnell geschlossen.

    Fortsetzung folgt

  • #4

    Michael Strerath (Samstag, 13 Dezember 2014 21:43)

    Sag nein, zu familienpsychologischen Gutachter durch
    Nicht-Psychologen.
    Siehe allerdings auch z.B. hier:
    http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Sachverst%C3%A4ndigengutachten
    Dort unter "Qualifikation des Gutachter".
    Dipl.-Päd.(UNI), Dipl. Soz.-Päd.(FH) Michael Strerath

  • #5

    Michael Strerath (Sonntag, 14 Dezember 2014 20:48)

    Hinweis: Der jetzt 21jährige Ziehsohn steht mit mir derzeit im regen Kontakt und ich weise darauf hin, dass für die Texte bei jugendaemter.com nur der Ziehsohn und nicht etwa ich verantwortlich bin. Deswegen hat ja auch ER und nicht etwa ich die Strafanzeige vom Jugendamt bekommen ! ( sic ! ) Jedwede andere Behauptung ist falsch.
    Gegen mich wurde deswegen auch nicht ermittelt ! Ich hoffe das nun auch hier klargestellt zu haben !
    Der BPE e.V. ( Psychiatrie-Erfahrene ) hat, weil dieser offensichtlich gute Kontakte zum Jugendamt pflegt, m.E. den Ziehsohn dahingehend beeinflusst, dass dieser von Strafanzeigen, bzw. Schadensersatzklagen z.B. gegen das Jugendamt etc. nach Volljährigkeit absah. Das hatte dann verheerende Konsequenzen auch für seinen Umgang mit seiner Familie und Verwandtschaft. Denn diese halten sich nach wie vor stur an das was in den Gerichtspapieren und Abschlussberichten der Psychiatrie immer noch zu lesen ist und auch was das Jugendamt geschrieben hat über ihn und der vom Familiengericht bestellte Gutachter Prof. Dr. Meier, Kinder u. Jugendlichen- Psychotherapeut aus Dortmund. Dieser aber hat den damals 16 bis 17 Jahre alten Mündel des JA aber nie gesehen, trotz zweifacher Anstrengung ihn zu explorieren, was der Ziehsohn und ich verhindern konnten, trotz Strafandrohung. Nur über eine gerichtliche Schadensersatzklage könnten die hier mitbetroffenen Verwandtschaftskreise, Klans und Familien von der „Schande“ befreit werden, einen „Bekloppten“ in ihre Reihen zu haben und der vorherige Zustand so wieder hergestellt werden. Sei hier ausdrücklich formuliert, dass es sich um eine nicht-deutschstämmige Verwandtschaft handelt, sondern diese aus der Nähe von Japan kommt. Dort werden oft psychiatrisierte Kinder selbst von den Eltern abgelehnt. Im übrigen ist der eineiige Zwillingsbruder nicht von dieser Schande betroffen und das, obwohl er die gleiche Sozialisation durchlaufen hat und zu 100% körperlich identisch ist !
    In den Schriftstücken des Gerichts, JA, Staatsanwaltschaft ( ! ), Abschlussberichte der Psychiatrie und Jugendamt und Familiengericht ( Gutachter ) ist konkret zu lesen, dass er geistig behindert und schwer psychisch behindert sei, Freund und Feind nicht unterscheiden könne und einer ständigen Aufsicht bedürfe, über keinen freien Willen verfüge, eine schwere Persönlichkeitsstörung hätte und ähnlichen Unsinn. Alles nachweislich erlogen und getürkt,
    Möchte gerne jemand von den hier angesprochenen Einrichtungen gegen mich klagen wegen Verleumdung und Beleidigung, dann bittschön, gerne ! Der Rechtsanwalt Lutz Eisel ist gerne bereit mich zu verteidigen
    http://www.eisel.de/anwaelte/ra-eisel/eisel.html
    Er hat bereits schon erfolgreich meinen Ziehsohn vor dem Betreuungsgericht Moers unter dem Vorsitz der Richterein Frau Kerstin vertreten, die den RA gar nicht zulassen wollte. Das Landgericht entschied aber anders.
    Die Anregung des Jugendamtes für eine „Entmündigung“ ( gesetzliche Betreuung ) für die Zeit nach seiner Volljährigkeit beruhte m.E. auf zumeist erlogenen und getürkten Zwangs-Einweisungsgründen ( des gleichen Jugendamtes aus Moers ), in die Psychiatrie in Bedburg-Hau. ( Abschlussberichte liegen mir vor )
    Fast alle Eintragungen in allen seinen Gerichtsschriftstücken bleiben ein Leben lang erhalten, beim JA 30 Jahre lang ( i.d. Praxis oft noch länger über eine Digitalisierung im örtlichen Rechenzentrum !) Das weiß der BPE, der noch an ihm verdient hat aber nichts dagegen getan und eine Schadensersatzklage ihm ausgeredet. Ein folgenschwerer Fehler !
    Solange aber keine Schadensersatzklage vom Ziehsohn erhoben wird, ( wegen Angst vor der Justiz und Jugendamt ), bleiben die Eintragungen in den umfangreichen Schriftstücken der Staatsanwaltschaft und Gericht möglicherweise ein ganzes Leben bestehen und die vom Jugendamt mind. 30 Jahre, auch das mit möglicherweise erheblichen Konsequenzen für den Ziehsohn für den späteren Lebensweg. Solange er keine Schadensersatzklage zumindest versucht anzuleiern, hat er keine Chance in den Verwandtschafts- u. Familienklan wieder aufgenommen zu werden ! Man meidet ihn als „Bekloppten“ wie „Teufel das Weihwasser“ ( i.d. christlichen Religion ). Die Grundlage für eine Abneigung des Kindes ist auch, dass es nie ein normales Mutter-Kind-Verhältnis gegeben hat und dann noch die Mutter das Sorgerecht entzogen bekam. Der eigentlich unsinnige Entzug des Sorgerechts durch die Richterin Frau Kerstin, hat das Verhältnis zwischen Mutter und Kind erheblich destruktiv belastet mit den bekannten Folgen.

    Der BPE hat dann fälschlicherweise im Internet behauptet, ich sei für die Texte verantwortlich.
    Eine nochmalige derartige Behauptung und ich gehe dagegen juristisch vor ! Das gilt auch für Personen vom "Heimkinderverband", welche meinen hier dem BPE ungestraft bei Facebook nachquatschen zu dürfen.

  • #6

    möbius (Freitag, 02 Januar 2015 12:01)

    www.googel.de
    fal pia dave möbius jugenamt leer

    biztte ales lessen das wahr die katja holtz tel 04919260 und die frau adelheid andresen die verbitet meine kindern mich zu sehn weil ich die wahr heit veröfenlichte die erbressn mich jetz mit das amsgericht leer richter lehmann aber die könn mich am aschlecken ich verteile die wahr heit was das jugenamt und familen gericht frau burdik und jugenamt katja holtz gemascht hate

  • #7

    Gutachtenkritiker (Montag, 19 Januar 2015 19:05)

    Der betreff allein ist schon angreifbar "Psycholgische Stellungnahme". Richtig wäre "Psychologisches Familiengutachten".
    Das der SV auf wissenschaftliche Testverfahren verzichtet ist ebenso ein Verfahrensfehler. Der gleiche Textbaustein, ist mir von ein weiteren Gutachten eines anderen SV aus dem selben Stall (also wo hiesiger SV sein Seminar für 6500€ erhielt) bekannt. Offenbar kriegen die SV, dort von den Veranstalter, diesen Text beigebracht und zu verwenden.

  • #8

    Michael Strerath (Donnerstag, 29 Januar 2015 23:25)

    Vielen Dank für die Veröffentlichung, meiner Texte.
    Ich würde gerne weitermachen, auch hinsichtlich der Verfahrensbeistände die mein Ziehsohn gehabt hat. Das möchte ich dann alsbald auch in wenigen Tagen tun wollen. Erst einmal beschreibe ich die Arbeitsweise von - 3 (!), beinahe wären es 4 Verfahrensbeistände geworden, sowie 1 Ergänzungsbeistand. Darunter waren sogar 2 Rechtsanwälte aus 47441 Moers. Beide Rechtsanwälte mit dem „Fachgebiet“ Familienrecht. Die Arbeitsweise aller (!) Beistände nenne ich mindestens katastrophal! Wenn dieses Thema abgehakt ist, gehe ich noch einmal auf den Gutachter Prof. Dr. Meier ein, der u.a. die Unverschämtheit besaß, den Ziehsohn als "geistig behindert" zu bezeichnen, obwohl er ihn noch nie zu Gesicht bekam.
    Habe ich den Gutachter dann ebenfalls thematisch hier abgehakt, geht es weiter mit den interessanten Texten zum Thema Ziehsohn und komme auf die Arbeitsweise der leit. Psychiaterin Frau Dr. Kirch zu schreiben, der Kinder- u. Jugendpsychiatrie in Bedburg-Hau bei Kleve NRW und der Leser, die Leserin werden dann vielleicht ausrufen: "Das wird ja immer doller!" Und sie ahnen sicherlich jetzt schon: Es wird spannend! Lassen Sie sich meinen Beiträge hier nicht entgehen! Nehmen Sie Einblick in die m.E. saumiserablen Arbeitsweisen eines Gutachters und von Verfahrensbeiständen, Familienrichter und sogar die Staatsanwaltschaft Moers ist involviert. Herr Staatsanwalt Müller, achten Sie mal auf meine Texte, die das noch kommen werden. Sie hätten auf Ihren Kollegen, Staatsanwalt Herrn Deppen hören sollen. Jetzt haben Sie den Salat! Da kommt nämlich noch was auf Sie zu.
    Sie sehen, Herr Staatsanwalt, ganz zum Schluss wird es noch mal so richtig spannend auch für Sie!
    Was mich noch interessiert, ist, welche Absprachen Sie mit der Staatsanwaltschaft Bochum getroffen haben, damit auch ja nicht mittels Beleidigungsklage des Jugendamtes Moers, Amt 51, Amt für Jugend und Soziales, Sozialraumteam Nord, 47445 Moers-Repelen, Am Jungbornpark 160, die Öffentlichkeit davon erfährt, welche m.E. schlimmen Dinge sich in Moers am linken Niederrhein abgespielt haben? Ist Ihnen das alles peinlich, was da Schlimmes passiert ist? Wollen Sie jetzt immer noch alles verdunkeln? Jeder der die Texte meines Ziehsohnes gelesen hat, fragt sich vielleicht, warum nicht von den dort benannten Personen Verleumdungsklagen gegen ihn eingeleitet wurden, sondern versucht hat, mittels Beleidigungsklage die Texte des Ziehsohnes löschen zu lassen? Vielleicht, Herr Staatsanwalt Müller, hat das damit was zu tun, dass jede angebliche "Verleumdung" dort vielleicht gar keine solche ist, sondern alles der Wahrheit entspricht und sich so zugetragen hat ? Und Sie, Staatsanwalt Herr Müller, haben alle Strafanzeigen des Ziehsohnes gegen seine Peiniger ins Leere laufen lassen, mit der erlogenen Begründung, der Ziehsohn sei geistig behindert und psychisch schwerstens behindert. Sie merken schon, Sie haben vielleicht einen verdammt schlimmen, verhängnisvollen Fehler gemacht. Sie haben dem Jugendamt etc. zur Gänze vertraut und alles für bare Münze genommen. Das war Ihr Fehler. Dabei haben fast alle Beteiligten der Meinung meines Ziehsohnen und meiner Meinung nach schier um Wette gelogen. Ziel war es ja, zu verhindern, dass er weiter Strafanzeigen gegen seine Peiniger stellt. Alle 3 Verfahrensbeistände und sogar der Ergänzungsbeistand, der vom Amtsgericht ausschließlich dazu bestellt wurde, die an dem Ziehsohn verübten Straftaten aufzuklären, haben entweder gelogen und betrogen oder sonst irgendwie schlimme Dinge gemacht. Darauf komm ich noch detailiert zu schreiben.
    Und das alles mit schlimmen Folgen für den Ziehsohn und dann am Ende sogar vielleicht für Sie selber noch Herr Müller – und nicht nur für Sie! Warten wir es ab! Noch ist nicht aller Tage Abend.
    Michael Strerath,
    Dipl.-Päd., Dipl.-Soz.-Päd.

  • #9

    Michael Strerath (Freitag, 06 Februar 2015 19:59)

    Habe ich die Zustimmung des Admin dieser Seite hier, weiter schreiben zu dürfen?
    Da kämen noch sicherlich lange Artikel, etwa mindestens
    die 6fache Menge der von mir bereits formulierten Texte.
    Auch zig LINKS zu den Originalakten von der Kinder-u. Jugend-Psychiatrie, Jugendamt, Staatsanwaltschaft, Verfahrensbeistände, Familiengericht, Betreuungsgericht und Gerichtsgutachter usw. usf. - sind dabei.
    Herzlichst
    Michael Strerath

  • #10

    Ear Enaj Ieb Macheaven (Montag, 09 Februar 2015 02:48)

    Sachverständige
    Carola Partale

    von der

    Privat-Stasi - Zentrale der früheren GWG in München

    Die Spezi- und Vetternwirtschaft
    - Warnhinweis und Anmerkung:

    Bildet den Verfahrensbeistand/Verfahrensbeiständin vom AdK München aus

    Teil I.
    Carola Partale
    http://elternbewegung1.jimdo.com/psychologin/register-der-zertifizierten-fachpsycholog-inn-en-f%C3%BCr-rechtspsychologie/carola-partale-teil-i/

    Teil II.
    Carola Partale
    http://elternbewegung1.jimdo.com/psychologin/register-der-zertifizierten-fachpsycholog-inn-en-f%C3%BCr-rechtspsychologie/carola-partale-teil-ii/

    Teil IIII.
    Carola Partale
    http://elternbewegung1.jimdo.com/psychologin/register-der-zertifizierten-fachpsycholog-inn-en-f%C3%BCr-rechtspsychologie/carola-partale-teil-iii/

    Teil IV.
    Praxisgemeinschaft Familienpsychologie
    Zentnerstraße 17
    DE - 80798 München
    Telefon Festnetz +49 (0) 89-20 24 57 48-8
    E - Mail - Adresse:
    carola.partale@praxisgemeinschaft-familienpsychologie.de

    http://www.yasni.de/ext.php?url=http%3A%2F%2Fwww.praxisgemeinschaft-familienpsychologie.de%2FPraxisgemeinschaftFamilienpsychologie%2FHome.html&name=Carola+Partale&cat=other&showads=1

    Bitte telen, posten oder weiterleiten - Besten Dank in voraos.

  • #11

    Michael Strerath (Freitag, 20 Februar 2015 03:31)

    Liebe Besucher und Besucherinnen dieser HP,
    es geht bald weiter mit meinem Texten hier, zum
    Thema Ziehsohn und das Jugendamt der Stadt 47445 Moers
    bei Duisburg, am linken Niederrhein. Kommt also
    mal wieder. Es wird noch spannender !!!
    Dipl.-Päd.(UNI), Dipl.Soz.-Päd. (FH) Michael Strerath
    Erziehungwissenschaftler u. Sozialpädagoge